Ersatzkassen regionalstark im Bereich der Pflege

vdek M-V sucht weitere Partner im Bereich der Haushaltshilfe

Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung: Der Augenblick, in dem Hilfe erforderlich ist, kann ebenso vorhersehbar sein wie plötzlich eintreten. Sei es bei der Hausarbeit oder der Kinderbetreuung – im Bedarfsfall wollen die Ersatzkassen ihren Versicherten auch weiterhin schnell professionelle Unterstützung im Alltag ermöglichen. „Um den Betroffenen in dieser schwierigen Lebenssituation zu helfen, schließen wir auch weiterhin im Bereich der Haushaltshilfe konkrete Verträge“, so Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung.

Tagtäglich sehen sich Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit den Folgen einer Erkrankung konfrontiert. Meist nimmt das Leben nach der Genesung wieder seinen gewohnten Lauf. In einigen Fällen aber sind die Betroffenen bis dahin auf Unterstützung angewiesen. Eine Haushaltshilfe ist dann oftmals die Lösung. Da die Ersatzkassengemeinschaft gerade auch in diesen Phasen an der Seite ihrer Versicherten steht, sucht der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Mecklenburg-Vorpommern neue Vertragspartner, die nach §§ 38 und 24h SGB V als Haushaltshilfen tätig werden wollen.

Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen gesucht

Dafür möchten die Ersatzkassen den vorhandenen Pool der Vertragspartner in diesem Bereich weiter auszubauen. Das Vertragsangebot des vdek richtet sich dabei konkret an Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen. In Frage kommen beispielsweise auch Reinigungsfirmen oder Kinderbetreuungsservices, die sich mit dem Angebot der Haushaltshilfe ein zusätzliches Geschäftsfeld eröffnen wollen.

Eine wichtige Voraussetzung aber ist, dass die Leitungen der zukünftigen Partner des vdek eine ausreichende Qualifikation mitbringen. Beispielsweise im Bereich der Haus- oder Familienpflege, der Hauswirtschaft oder auch als Erzieherin oder Erzieher. „So gewährleisten wir, dass die Versicherten der Qualität der von unseren Vertragspartnern erbrachten Leistungen jetzt und in Zukunft ausnahmslos vertrauen können“, so Kirsten Jüttner.

Verband informiert über Details der Zusammenarbeit

Interessenten an einer Zusammenarbeit mit dem vdek können sich an die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren gern über Details zu den Vertragsvoraussetzungen oder auch zur Vergütung.


Ansprechpartnerin beim vdek M-V

Sabrina Hennig
Tel.: (0385) 5216-110
eMail: sabrina.hennig@vdek.com

 

Mehr zum Thema:

Anspruch auf Haushaltshilfe nach §§ 38, 24h SGB V

Haushaltshilfe kann beispielsweise bewilligt werden, wenn Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund einer schweren Erkrankung, Krankenhausbehandlung, ambulanten Operation, Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht im gewohnten und erforderlichen Umfang selbst führen können. Im Regelfall besteht der Leistungsanspruch für maximal vier Wochen.

Um einen Leistungsanspruch zu haben, muss im Normalfall im Haushalt ein Kind leben, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist das Kind aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen, gilt diese Altersgrenze nicht. In bestimmten Situationen kann auch ohne ein Kind im Haushalt ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen. Hier lohnt das Gespräch mit der Krankenkasse, bei der auch ein entsprechender Antrag zu stellen ist.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com