Krankenkassen und -verbände sowie der Verband der Ersatzkassen in MV und Arbeitgeberverband bpa finden einvernehmliche Lösung

Vergütungssteigerungen in der Häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe vereinbart

Gemeinsame Presseinformation

Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern

vdek – Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
BKK-Landesverband NORDWEST
IKK – Die Innovationskasse
KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord  
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Verband der Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich Ende Mai 2023 mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) auf eine Vergütung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe für das Jahr 2023 geeinigt. Zudem haben alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung für die Umsetzung des im Februar dieses Jahres ergangenen Schiedsspruches für die Refinanzierung der Vergütungssteigerung seit dem 1. September 2022 gefunden.

Letzteres bedeutet: Alle offenen Vergütungssteigerungen in der Häuslichen Krankenpflege werden nicht erst im Laufe des Jahres 2023, sondern direkt mit der Vergütung im Juni 2023 ausgezahlt. Damit kommen die Krankenkassen den Unternehmen jetzt einen großen Schritt entgegen, um eventuelle Notlagen abzuwenden. Die nachweislich berechtigten Pflegedienste erhalten die kumulierten Vergütungssteigerungen von neun Monaten, was unmittelbar als eine Einmalzahlung erfolgt. Die Krankenkassen tragen damit ihren Teil dazu bei, dass sowohl die durch den Schiedsspruch festgesetzten Steigerungssätze als auch die aktuell vereinbarte Steigerung der Vergütungen den Pflegediensten schnellstmöglich zur Verfügung steht. 

Zum Hintergrund: Mitte vorigen Jahres vereinbarten die Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Verband der Ersatzkassen in MV mit dem Arbeitgeberverband bpa Vergütungssteigerungen um mehr als neun Prozent. Damit verbunden war das gemeinsame Ziel, allen Mitglieder-Pflegediensten des bpa die Refinanzierung ihrer Personalkostenentwicklungen, die mit den tarifähnlichen Regelungen ihres Verbandes verbunden sind, zu refinanzieren und so ab 1. September 2022 die gesetzlich geltende Tariftreue einzuhalten.

Damit verbundene Nachverhandlungen wären dabei aus unserer Sicht bereits zu diesem Zeitpunkt für diejenigen Dienste möglich gewesen, die einen entsprechenden Nachweis der tatsächlichen Zahlungen an ihr Pflegepersonal erbracht hätten.

Zu eben dieser Einschränkung, also dem Nachweis der tatsächlichen Zahlung gestiegener, tarifähnlicher Vergütungen, konnte mit dem bpa leider keine Einigung erzielt werden. Die Krankenkassen haben auch schon vor dem Tariftreuegesetz entsprechend der geltenden Tarifverträge Personalkosten von Pflegediensten refinanziert. Daher wurde eine Schiedsperson eingeschaltet, deren Aufgabe darin bestand, eine unparteiische Entscheidung zu fällen. 

Der Schiedsspruch legte dann im Februar 2023 fest, dass seitens der im Arbeitgeberverband bpa organisierten Pflegedienste bis Ende April 2023 gegenüber den Krankenkassen und -verbänden der Nachweis der tatsächlich gestiegenen Lohn- und Gehaltszahlungen für das Pflegepersonal zu erbringen ist. Ende Mai dieses Jahres konnte dann eine vertragliche Umsetzung erzielt werden, sämtliche offenen Steigerungen im Juni auszuschütten. Ferner soll dabei eine darüberhinausgehende Vergütungssteigerung für das Jahr 2023 direkt mitberücksichtigt werden.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com