Gemeinsame Erklärung

Gesetzliche Krankenkassen unterstützen ambulante Hospizdienste mit 1,9 Mio Euro

Gemeinsame Presseinformation

Verbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern

vdek – Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
BKK-Landesverband NORDWEST
IKK – Die Innovationskasse
Knappschaft, Regionaldirektion Hamburg
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

 

Auch in diesem Jahr unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen die ebenso wichtige wie anspruchsvolle Arbeit der ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern. Aktuell erfolgt die Auszahlung von 1,9 Millionen Euro an die 18 Einrichtungen im Land. Mit dem Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Leuchtturm e. V. Greifswald sowie dem Ökumenischen Kinderhospiz- und Familienbegleitdienst OSKAR sind unter den Empfängern auch zwei Dienste, die sich speziell um sterbenskranke Kinder kümmern. Der im Vergleich zum Vorjahr um etwa 130.000 Euro gestiegene Betrag fließt in die Finanzierung für Personal- und Sachkosten ein - inklusive der Aus- und Fortbildung von Fachkräften, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern.

Trost und Unterstützung in der letzten Lebensphase

Hospizarbeit lebt stark von einem engagierten Miteinander hauptamtlicher Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierter. Sie spenden Trost, erfüllen Wünsche und gehen auf Nöte wie auch Ängste ein. Zudem unterstützen sie die Familien der Sterbenden so individuell wie möglich und können in dieser belastenden Ausnahmesituation mit Ruhe und Erfahrung für alle Beteiligten ein wichtiger Anker sein.

„So gilt unser Dank neben den hauptamtlich Tätigen vor allem den rund 820 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich ehrenamtlich in der Sterbebegleitung engagieren“, so Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung, stellvertretend für alle gesetzlichen Krankenkassen. „Durch ihr Engagement und ihre Empathie leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Sie ermöglichen den schwerstkranken Menschen in ihrer vertrauten Umgebung oder auch in stationärem Umfeld ihre letzte Lebensphase und den Abschied in Würde zu gestalten.“

Förderung für Sterbebegleitung stetig gestiegen

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren mit ihren Zuschüssen diese engagierte, wertvolle Arbeit, die täglich von den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der ambulanten Hospizdienste in unserem Bundesland geleistet wird. Die finanzielle Förderung ist dabei Jahr für Jahr gestiegen. Die Krankenkassen sehen darin einen Beleg, dass die ambulante Hospizarbeit, und damit ein würdevoller Abschied vom Leben, weiter an Bedeutung gewinnt.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com