vdek Landesvertretung MV

Heilmittel

Ein Physiotherapeut behandelt einen Patienten

Versicherte haben nach § 32 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Ergotherapie, der Podologie sowie der Ernährungstherapie. Ärztinnen und Ärzte dürfen allerdings nur Verordnungen für verordnungsfähig ausgewiesene Heilmittel ausstellen. Als verbindliche Grundlage dient dabei der aktuelle Heilmittelkatalog.

Kassen tragen Kosten verordnungsfähiger Heilmittel

Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die konkrete Verordnung nicht prinzipiell ausgeschlossen hat, tragen die Krankenkassen die Kosten medizinisch notwendiger Heilmittel. Mit der Kostenübernahme verbunden sind die Leistungserbringerinnen und -erbringer verpflichtet, den Krankenkassen die entsprechenden Abrechnungen mittels elektronischer Datenübertragung zu übermitteln. Möglich ist auch die Nutzung maschinell verwertbarer Datenträger. Sowohl die Form als auch der Inhalt des Abrechnungsverfahrens sind seitens der gesetzlichen Krankenkassen einheitlich beschrieben.

Zulassung als Heilmittelerbringer

Seit dem 1. September 2019 gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Wollen Heilmittelanbieterinnen und -anbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen (räumlich, sachlich, personell), müssen sie dies nur noch an einer Stelle beantragen. Gleiches gilt für Änderungen bezüglich bereits erteilter Abrechnungsberechtigungen und das Vertragsanerkennungsverfahren.

Für Praxisinhaberinnen und -inhaber mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt die Zuständigkeit bei der „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelerbringerzulassung Mecklenburg-Vorpommern“. Die ARGE hat ihren Sitz bei der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. Das Zulassungsverfahren ist, mit Ausnahme von Streitverfahren, kostenfrei.

Anträge richten Sie bitte an:

ARGE Heilmittelerbringerzulassung Mecklenburg-Vorpommern
c/o vdek Landesvertretung M-V
Werderstraße 74a
19055 Schwerin

E-Mail: mecklenburg-vorpommern@zulassung-heilmittel.de

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Webportal und Berufsverbände unterstützen bei Beratungsbedarf

Ausführliche Informationen finden Sie auf dem eigens eingerichteten Webportal der ARGE Heilmittelzulassung Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind auch Verträge abrufbar, die Registrierung und der Login zum Zulassungsportal sind möglich und vieles mehr. Bitte nutzen Sie dieses dieses Portal zur Klärung eventuell offener Fragen.

Wichtiger Hinweis: Eine detaillierte Beratung ist durch die ARGE nicht möglich.

Eine vertiefte Antragsberatung übernehmen zudem die Berufsverbände. Dort stehen Ihnen auch zahlreiche Expertinnen und Experten mit Fachwissen zu konkret Ihrem Bereich zur Verfügung.

Auch bietet die Verbandszentrale des vdek zusätzliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten.