vdek Landesvertretung MV

Hilfsmittel

Photo eines Hörgerätes

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach § 33 SGB V einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Ausnahmen bilden Ausschlüsse nach § 34 SGB V. Als Hilfsmitteln gelten Hörhilfen, Sehhilfen, orthopädische und andere Hilfsmittel, Körperersatzstücke sowie notwendiges Zubehör.

Verträge

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) verhandelt und schließt im Auftrag der sechs Ersatzkassen in den nachfolgend genannten Bereichen der Hilfsmittelversorgung entsprechende Verträge:

» Mehr Informationen zum Hilfsmittelbereich

roter Paragraph

Beitritt zu bestehenden Verträgen im Bereich der Hilfsmittel

Hilfsmittelanbieterinnen und -anbieter können den bereits bestehenden Verträgen beitreten, sofern sie nicht bereits anderweitig vertraglich zur Abgabe der entsprechenden Hilfsmittel gegenüber dem vdek berechtigt sind. Beispielsweise durch Mitgliedschaft bei einer vdek-Vertragspartnerin bzw. einem vdek-Vertragspartner (Berufsverbände, Innungen, etc.). Dafür ist es erforderlich, dass die betreffenden Hilfsmittelanbieterinnen bzw. -anbieter über eine aktuelle Präqualifizierung verfügen und eine Beitrittserklärung abgeben. » Mehr

Apothekerin am Medikamentenregal

Anerkennung von Verträgen im Bereich der Hilfsmittel

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V. hat im Hilfsmittelbereich mit Organisationen, Innungen und Verbänden Verträge geschlossen. Mitglieder dieser Organisationen haben die Möglichkeit, die Verträge durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der vdek Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern anzuerkennen.

Sind Sie Mitglied einer entsprechenden Institution, reichen Sie uns bitte eine ausgefüllte Anerkenntniserklärung, ihre Präqualifizierung sowie einen Mitgliedsnachweis ein.

vdek-Logo

Ihre Ansprechpartnerin bei der vdek-Landesvertretung M-V:

Daniela Schröder
Tel.: 0385-5216-115,
eMail: daniela.schroeder@vdek.com