Haushaltshilfe in M-V

Offen für neue Partnerinnen und Partner

Haushaltshilfe

Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung: Der Augenblick, in dem Hilfe erforderlich ist, kann ebenso vorhersehbar sein wie plötzlich eintreten. Sei es bei der Hausarbeit oder der Kinderbetreuung – im Bedarfsfall wollen die regionalstarken Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern ihren Versicherten auch weiterhin schnell professionelle Unterstützung im Alltag ermöglichen.

Ersatzkassen unterstützen

Versicherte haben in entsprechenden Situationen die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen (siehe auch §38 SGB V). Voraussetzung ist dabei in den meisten Fällen, dass ein Kind im Haushalt lebt. Dieses sollte i. d. R. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch im Falle einer Behinderung des Kindes oder eines konkreten Unterstützungsbedarfs kommt eine Haushaltshilfe in Betracht. Unter bestimmten Umständen haben auch Versicherte ohne Kinder Anspruch auf Haushaltshilfe.
Der entsprechende Leistungsanspruch besteht in den meisten Fällen für einen Zeitraum von max. vier Wochen und nur, wenn keine weitere Person im Haushalt lebt, die diesen weiterführen kann.

Im Bedarfsfall mit Ersatzkasse Kontakt aufnehmen

Den gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich, kassenindividuell Haushaltshilfe auch über die grundsätzlichen Regelungen hinaus zu gewährleisten. Welche Möglichkeiten im jeweiligen Fall bestehen, kann somit versichertenindividuell variieren. Es ist also wichtig, sich im Fall der Fälle mit der Ersatzkasse, in der die Krankenversicherung besteht, in Verbindung zu setzen.

Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Um den Betroffenen in dieser schwierigen Lebenssituation zu helfen, schließen wir auch weiterhin im Bereich der Haushaltshilfe konkrete Verträge.

Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Neue Partnerinnen und Partner im Bereich der Haushaltshilfe gesucht

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Mecklenburg-Vorpommern sucht auch 2023 neue Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für die Versorgung mit Haushaltshilfe nach §§ 38, 24h SGB V. Dabei werden vor allem Anbieterinnen bzw. Anbieter gesucht, die die Versicherten der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung bei der Hausarbeit oder Kinderbetreuung unterstützen. Beispielsweise beim Wäsche waschen, Mahlzeiten zubereiten oder der Hausaufgabenbetreuung. Auch sollten die Haushaltshilfen ggf. weitere Unterstützungsangebote im Alltag übernehmen.

Sie sind interessiert? Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung. Um die konkrete Fassung zu erhalten und alle eventuell offenen Fragen zu klären, wenden Sie sich gern an unsere vdek Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern:

Ihre Ansprechpartnerin beim vdek M-V
Anja Prochnow (Referatsleiterin)
Tel.: (0385) 5216-105
eMail: anja.prochnow@vdek.com

Häusliche Pflege, Im Vordergrund sitzt ein alter Mann neben einem Rollstuhl, hinter dem eine alte Frau steht. Die beiden schauen sich an. Im Hintergrund bügelt eine junge Frau mit Bügeleisen auf einem Bügelbrett vor einer Küchenzeile.

Information für (potenzielle) Vertragspartner Mustervertrag "Haushaltshilfe" des Verbands der Ersatzkassen