Ersatzkassen unterstützen

Prävention und Gesundheitsförderung

Bild zeigt den Begriff "Prävention"

Unter Prävention versteht man nach den einschlägigen wissenschaftlichen Definitionen die Verhütung von Krankheiten. Sie umfasst alle zielgerichteten Maßnahmen und Aktivitäten, die eine bestimmte gesundheitliche Schädigung verhindern, weniger wahrscheinlich machen oder verzögern.

Ziel der Prävention ist die Verringerung vermeidbarer Belastung durch Krankheiten (Senkung der Häufigkeit, Dauer und Schwere, mehr krankheits- bzw. behinderungsfreie Jahre) sowie die Erhöhung der Lebenserwartung. Das schließt einen möglichst langen Erhalt der Selbständigkeit im Alter ein.

Leitlinien zur Prävention

Mit der Neufassung des § 20 SGB V durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 haben die Krankenkassen wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in den Bereichen der Primärprävention wie auch der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Dies ermöglicht es den Krankenkassen, den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiven Beteiligung zu verbessern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv zu kurieren.

Spitzenverbände der GKV entwickelten Leitfaden

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben vor diesem Hintergrund unter Beteiligung externer Experten den Leitfaden "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 und § 20a SGB V vom 21. Juni 2000 entwickelt.

In ihm sind die Leistungen der Krankenkassen in der allgemeinen Krankheitsvorbeugung nach § 20 Abs. 1 SGB V (Primärprävention) und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach Abs. 2 beschrieben. Erklärtes Ziel ist es, mit den Finanzmitteln der solidarischen Krankenversicherung ausschließlich solche Maßnahmen zu finanzieren, die wirksam, qualitativ hochwertig und in wirtschaftlicher Weise erbracht werden können.

Rückansicht einer sich sportlich betätigenden Frau

Präventionskurse

Versicherte der Ersatzkassen erhalten für die Teilnahme an Präventionskursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressreduktion/Entspannung sowie Genuss- und Suchtmittelkonsum je Kurs einen 80-prozentigen Zuschuss; maximal 75 Euro. Entsprechende Angebote können die Versicherten bei privaten Anbietern, Sportvereinen und z. B. Volkshochschulen wahrnehmen.

Vertrag mit dem Landessportbund zur Förderung der Primärprävention

Mit dem Ziel einer Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Prävention und des Gesundheitssports haben sich auf Initiative der Ersatzkassen die Landesverbände der Krankenkassen mit dem Landessportbund (LSB) auf eine vertragliche Regelung zur Gestaltung des Paragrafen 20 SGB V verständigt. Dabei stand der auf der Bundes- und Landesebene zwischen den Ersatzkassenverbänden und dem Deutschen Volkshochschulverband geschlossenen Vertrag Pate.

Die Vereinbarung richtet sich speziell auf die Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivitäten. Wesentliches Kernelement des Vertrages ist die starke Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten. Danach ist für die zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Gesundheitssportkurse eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ohne weitere Antragstellung vorgesehen. Dabei werden qualitätsgesicherte Kurse bei Vereinen des LSB angeboten, die sowohl über das Qualitätssiegel "Sport pro Gesundheit" verfügen als auch die Präventionsrichtlinien der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 (1) SGB V erfüllen.

Ziel: Bewegungsmangel reduzieren und Motivation aufbauen

Die Kurse richten sich an gesunde Versicherte mit dauerhaftem Bewegungsmangel, Bewegungseinsteiger und Wiedereinsteiger. Ziel ist es, Bewegungsmangel zu reduzieren und die Menschen zu motivieren, gesundheitssportliche Aktivitäten dauerhaft in ihren Alltag zu integrieren. Ferner soll ein Anstoß zu mehr Eigenverantwortung im Umgang mit der eigenen Gesundheit gegeben werden.

Versicherte, die an den entsprechenden Kursen teilnehmen, können bei ihrer Krankenkasse Erstattungsanträge stellen. Voraussetzung für eine Erstattung ist die regelmäßige, mindestens 80%ige Teilnahme des Versicherten am Kurs sowie die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung und des Fragebogens "Ihre Meinung ist uns wichtig".