vdek in Mecklenburg-Vorpommern

Taxi / Mietwagen und Krankentransport (außerhalb des Rettungsdienstes)

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Taxi / Mietwagen: Informationen für Vertragspartner

Die Mehrheit der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern - teilweise vertreten durch ihre Verbände bzw. Landesverbände - haben mit dem Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe M-V e.V. (https://taxilandesverband-mv.de) einen gemeinsamen neuen Rahmenvertrag gemäß § 133 SGB V zur Durchführung und Vergütung der Krankenbeförderung mit Taxi- und/oder Mietwagen geschlossen. Dieser gilt mit Wirkung des 1. Februar 2024 für die Mitglieder im Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe M-V e.V.

Die neue Vergütung gilt, solange der geschlossene Vertrag Gültigkeit besitzt. Die Vertragsparteien haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2025 vereinbart.

Hinweise zum Verfahren für aktuelle wie neue Einzelvertragspartnerinnen / -vertragspartner

Als Einzelvertragspartnerin bzw. -partner (Nicht-Mitglieder im Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe M-V e.V.) reichen Sie bitte mit der ausgefüllten Anerkenntniserklärung in Kopie ihre aktuelle Genehmigungsurkunde gemäß §§ 47 (Taxi) und 49 (Mietwagen) PBefG ein. Gleiches gilt im Falle zulassungsrelevanter Änderungen.

Für neue Einzelvertragspartnerinnen und -partner, die nicht Mitglied im Landesverband Taxi-Mietwagen sind gilt: Bitte laden Sie die nachfolgend verlinkte Anerkenntniserklärung herunter und senden diese ausgefüllt an die AOK Nordost in Schwerin oder die vdek-Landesvertretung MV.

Zudem bitten wir neue Einzelvertragspartnerinnen bzw. -vertragspartner ergänzend in Kopie die Gewerbeanmeldung sowie den Nachweis der Vergabe eines Institutskennzeichens (ARGE-IK) einzureichen. Erforderlich ist zudem auch die Kfz-Zulassung, wenn die Fahrzeuge mit einer Trage- und/oder Rollstuhl-Vorrichtung ausgestattet sind.

Taxi / Mietwagen - Aktuelle Unterlagen

Ansicht | Download Anerkenntniserklärung

Anerkenntniserklärung zum Vertrag gemäß § 133 SGB V zwischen dem Landesverband für das Taxi und Mietwagengewerbe Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen, teilweise vertreten durch deren zugehörige Verbände bzw. Landesverbände

Ansicht | Download Vergütungsvereinbarung nach § 133 SGB V mit dem Landesverband Taxi-Mietwagen ab 1.02.2024

Hinweis: In der hier zur Verfügung gestellten Fassung sind die Unterschriften herausgenommen.

Liste der Gebührenpositionsnummern ab dem 01. Februar 2024

Zur Abrechnung sind - gemäß der entsprechenden Anlage zum Vertrag gemäß § 133 SGB V über Krankenfahrten mit Taxi/ Mietwagen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - die nachstehenden Gebühren-Positionsnummern anzuwenden:

Formular zum direkten Eintrag der Abrechnungsdaten

Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, die aufgrund der geringen Anzahl der Krankenfahrten nicht am maschinellen Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V teilnehmen bzw. sich noch in der Erprobungsphase (Testverfahren) befinden, nutzen bitte für die Abrechnung das nachstehende Formular (MS Excel-Datei):

Adressen

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

AOK Nordost
Frau Stefanie Leu
Am Grünen Tal 50 | 19063 Schwerin
stefanie.leu@nordost.aok.de

Gern können Sie die Unterlagen auch der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern zusenden. Ansprechpartner in unserem Haus ist Herr Henry Löb:

Verband der Ersatzkassen e. V.
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Herr Henry Löb
Werderstraße 74A
henry.loeb@vdek.com

Schilder mit der Aufschrift Taxi auf Fahrzeugen

Taxi und Mietwagen: Informationen für Versicherte

Damit Sie bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit beispielsweise zur Ärztin oder zum Arzt gelangen oder auch den Ort Ihrer wöchentlichen Dialysebehandlungen erreichen können, hat die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen - teilweise vertreten durch deren (Landes-)Verbände - Verträge mit zahlreichen Taxi- und Mietwagenunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Diese sind, sortiert nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, nachfolgend aufgeführt.

Wenn Sie diesen Taxi-Service nutzen wollen, benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung, die anschließend von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden muss.

Übersicht der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner in kreisfreien Städten und Landkreisen

Rettungsdienst/ Krankentransport

In Mecklenburg-Vorpommern besteht seit der letzten Kreisgebietsreform aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Rostock und Schwerin), die Träger des Rettungsdienstes sind. Jährlich verhandeln die Krankenkassenverbände mit ihnen die Entgelte für den Rettungsdienst. Daneben bestehen zudem auch Verträge zwischen den Ersatzkassen und privaten Krankentransportunternehmen.

vdek-Logo

Ihr Ansprechpartner (für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner wie auch für Versicherte) bei der vdek-Landesvertretung M-V:

Henry Löb
Tel.: (0385) 5216-108, Fax: -116,
eMail: henry.loeb@vdek.com