Rettungsdienst & Krankentransport in MV

Öffentlicher Rettungsdienst

Notarztfahrzeug am Straßenrand un Rettungshubschrauber im Landeanflug

Das Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) definiert die Landkreise und kreisfreien Städte als für die rettungsdienstliche Versorgung verantwortliche Träger der Rettung am Boden. Sie tragen, gebietsbezogen (Rettungsdienstbereiche), die Verantwortung für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Organisation des Rettungsdienstes.

Kreise und und kreisfreie Städte als Träger der Bodenrettung

Derzeit sind in den Rettungsdienstbereichen des Landes insgesamt sechs integrierte Rettungsleitstellen eingerichtet. Diese sind teilweise Bestandteil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst und agieren auch kreisübergreifend. Die Rettungsleitstellen sind 7 Tage in der Woche jeweils 24 Stunden besetzt und dienen als Ansprechpartner für in Not geratene Menschen. Professionell geschultes Personal nimmt hier eingehende Notfallmeldungen und Hilfeersuchen entgegen, wertet diese aus und sorgt für die Einleitung der konkret erforderlichen Maßnahmen. Alle Rettungsleitstellen in Mecklenburg-Vorpommern sind unter der Rufnummer 112 zu erreichen.

Bedarfsgerechte Struktur der Rettungswachen  

Als weitere wichtige Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes agieren die Rettungswachen sowie (weitere) Notarztstandorte, die eine ausreichende Versorgung im Land gewährleisten sollen.Ein seitens der für die rettungsdienstliche Versorgung verantwortlichen Träger angestoßenes, durch die gesetzlichen Krankenkassen begleitetes und 2021 veröffentlichtes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine Optimierung der Strukturen erforderlich sei, um ein Eintreffen der Rettung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu gewährleisten. Demnach solle die Anzahl der Rettungswachen von 111 (Stand des Gutachtens) auf 128 steigen.

Optimierung muss Qualitätssicherung und -steigerung zum Ziel haben

Die Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern sehen, ebenso wie die anderen Kassenverbände, die Ergebnisse des Gutachtens als eine Maximalvariante struktureller Entwicklungsoptionen. Um die erforderliche Optimierung der Situation mit dem Ziel einer ressourcenentsprechenden Qualitätsverbesserung zu erreichen, werden schrittweise Umsetzungen anhand der festzustellenden Bedarfe der sinnvollste Weg sein. Hierbei gilt es auch, im Gutachten vernachlässigte aber zweifelsfrei vorhandene Kapazitäten der Luftrettung - beispielsweise als Notarztzubringer - in die Gesamtkonzeption einzubinden.

Titelblatt ersatzkasse magazin. (4. Ausgabe 2022)

Effiziente Versorgungsstrukturen schaffen

ersatzkasse magazin. (4. Ausgabe 2022)

Aufgrund des demografischen Wandels sind in Deutschland neue, moderne Versorgungsstrukturen notwendig. Um den Versicherten eine hochwertige Gesundheitsversorgung dauerhaft anzubieten, schlagen der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen vor, ambulante und stationäre Versorgung effektiv zusammenzudenken und zu verzahnen. » » Mehr

Land agiert als Träger der Luftrettung

Träger der Luftrettung ist laut RDG M-V das Land Mecklenburg-Vorpommern. Es betreibt derzeit drei Luftrettungszentren in Güstrow, Neustrelitz und Greifswald. Hinzu kommt ein in Rostock stationierter Hubschrauber, der nur im Bereich der Intensivverlegung zum Einsatz kommt.

Immer wieder flammen (politische) Diskussionen über die Einrichtung eines weiteren Luftrettungs-Standortes im Land auf. Zuletzt fachte ein Gutachten zur Struktur der Bodenrettung die Debatte erneut an. In diesem regen die Ersteller einen vierten Standort zur Abdeckung der Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwest-Mecklenburg und der kreisfreien Landeshauptstadt Schwerin an.

Leistungserbringer mit Anspruch auf Bezahlung durch Krankenkassen

Die mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragten Leistungserbringer haben gegenüber den Krankenkassen einen Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistungen. Dieser Betrag wird jährlich auf der Basis eines detaillierten Kosten- und Leistungsnachweises (KLN) im Voraus geschätzt und dient u. a. als Grundlage für die jährlichen Verhandlungen zwischen den Leistungserbringern und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen.

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