Techniker Krankenkasse

Dermatologische Sprechstunde in der Uni-Klinik Greifswald

Haut

Mit dem Universitätsklinikum Greifswald hat die TK ein neues, umfassendes Versorgungskonzept entwickelt, um TK-versicherte Patient:innen bestmöglich zu versorgen.

Der Vertrag sichert den Patienten eine individuell auf sie abgestimmte Versorgung durch Hautexperten, Kinderärzte, Ernährungsberater und Psychologen aus einer Hand, bei der die einzelnen Behandlungsschritte direkt aufeinander aufbauen. Die Hautklinik koordiniert dieses Netzwerk. Dabei können viele diagnostische und therapeutische Leistungen ambulant vor Ort in Anspruch genommen werden.

Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine stationäre Aufnahme und gegebenenfalls auch eine stationäre Reha möglich.

Ziel:

Die individuelle Krankheitsbestimmung und der Behandlungsplan werden im persönlichen, ausführlichen Gespräch mit den Patient:innen und ihren Eltern besprochen. Durch die nahtlose Zusammenarbeit aller Partner profitieren Kinder und Jugendliche von einer Behandlung wie aus einem Guss und erhalten eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Denn die Behandlung von Hautkrankheiten durch den Arzt erfordert ein besonders gutes Arzt-Patienten-Verhältnis.

Zielgruppe:

Kinder mit Schuppenflechte oder Neurodermitis und anderen chronischen Hautkrankheiten.

Kooperationspartner:

Universitätsklinikum Greifswald der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fleischmannstraße 8, 17475 Greifswald

Prof. Dr. Michael Jünger , Dr. Stine Lutze

Qualitätssicherung:

Die TK und ihre Kooperationspartner bieten mit diesem Angebot eine hohe Behandlungsqualität und Sicherheit. Das Universitätsklinikum Greifswald garantiert den Patient:innen mit chronisch entzündlichen Hauterkrankungen eine Heilungsverbesserung um mindestens 50 Prozent.

Die Experten der dermatologischen Spezialsprechstunde sichern einen lückenlosen und gut aufeinander abgestimmten Behandlungsablauf, um den Betroffenen zu helfen.

Die Vorteile auf einen Blick:

•             Die Patient:innen erhalten kurzfristig einen Termin.

•             Die freie Arztwahl bleibt erhalten.

•             Bei teilstationärer Behandlung oder längerer Anreise steht den                                       Patient:innen eine Unterkunft zur Verfügung.

•             Die Patient:innen haben weiterhin die Möglichkeit, eine Zweitmeinung                            einzuholen.