
Sozialwahl 2023 - Erstmals Onlinewahl möglich
Eine echte Revolution: Erstmals in der Geschichte der Sozialwahlen können wir unsere Stimme 2023 auch online abgeben » Lesen
Alle Wahlberechtigten erhielten im Zeitraum zwischen dem 21. April und dem 2. Mai 2023 die Wahlunterlagen per Post. Diese enthielten die für die Briefwahl erforderlichen Dokumente und auch eine Erklärung zur Online-Stimmabgabe.
Wer per Brief wählen wollte, musste die Wahlunterlagen so rechtzeitig in den Postkasten stecken, dass sie die entsprechende Poststelle bis zum 31. Mai 2023 erreichen konnten. Die Empfehlung lautete daher: Lieber nicht auf den letzten Drücker wählen. Online hatte man bis zum 31. Mai, 23:59 Uhr, für die Stimmabgabe Zeit.
Zwischen dem 21. April und dem 2. Mai 2023 sollten, die die Planungen, die Papiere bei den Wahlberechtigten eintreffen.
War dies bis zum 11. Mai nicht der Fall, lautete unsere Empfehlung, die Wahlunterlagen bis spätestens 19. Mai 2023 über die folgenden E-Mail-Adressen anzufordern:
TK: service@tk.de
BARMER: wahlausschuss@barmer.de
DAK: sozialwahl@dak.de
KKH: sozialwahl@kkh.de
hkk: sozialwahl@hkk.de
DRV Bund: sozialwahl@drv-bund.de
Auch bei der Sozialwahl besteht keine Wahlpflicht. Es ist daher eine individuelle Entscheidung, die eigene Stimme abzugeben, oder nicht. Blickt man aber auf die große Bedeutung, die der Selbstverwaltung beispielsweise hinsichtlich einer bezahlbaren und bestmöglichen Versorgung oder auch bei Entscheidungen zu Versichertenwidersprüchen zukommt, dürfte die kurze Zeit des Wählens mehr als gut investiert sein. Kann man doch mit der eigenen Stimme einen Teil dazu beitragen, dass diejenigen einen Platz und eine Stimme in den Selbstverwaltungsgremien finden, die die Interessen der oder des Wahlberechtigten am besten vertreten. Gerade in Zeiten anstehender Reformen spielt dies eine besonders wichtige Rolle.
Die Verwaltungsräte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Nein, du musst nicht warten, sondern darfst wählen. Eine Teilnahme an der Urwahl ist dann möglich, wenn Du - aus Ersatzkassenperspektive - bei der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse versichert bist. Und, wenn Du zudem das 16. Lebensjahr vollendet, also Deinen 16. Geburtstag bereits gefeiert hast.
Wahlberechtigt waren grundsätzlich Mitglieder der Krankenkassen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersgrenze hattest Du damit erreicht. Allerdings bist Du ja über Deine Mutter familienversichert. Du hast also einen Versichertenstatus bist aber selbst nicht beitragszahlendes Mitglied. Dies aber wäre die Voraussetzung für die Wahlberechtigung gewesen. Daher war eine Stimmabgabe bei dieser Sozialwahl 2023 für Dich leider nicht möglich. Bei der nächsten Sozialwahl bist Du aber sicher dabei.
Eine echte Revolution: Erstmals in der Geschichte der Sozialwahlen können wir unsere Stimme 2023 auch online abgeben » Lesen
Vorausgesetzt man erfüllt die Bedingungen, die grundsätzlich für eine Wahlteilnahme erforderlich wären, ist diese auch vom Ausland aus möglich. So können beispielsweise beitragzahlende Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Inland leben, ihre Stimme abgeben. Sie werden von den Kassen direkt angeschrieben. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Wohnsitz im Ausland haben die Möglichkeit ihre Wahlteilnahme im Vorfeld im Wahlbüro der DRV, 10704 Berlin zu beantragen.
Die Urwahl ist mit einem wirklichen Wahlakt verbunden. Die Wahlberechtigten haben dabei tatsächlich eine Wahl und geben ihre Stimme per Briefwahl oder 2023 erstmals auch online ab. Eine solche Urwahl findet 2023 bei der Techniker Krankenkasse (TK), der BARMER, der DAK-Gesundheit, der KKH Kaufmännische Krankenkasse und der hkk – Handelskrankenkasse statt.
Die Friedenswahl hingegen verzichtet auf die eigentliche Wahlhandlung. In diesem Fall werden so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie es zu vergebende Mandate gibt. Mit Ablauf der Wahlfrist gelten die sich zur Wahl stellenden Personen dann als gewählt.
Die ehrenamtliche Tätigkeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter basiert auf der Überlegung, dass durch die Ehrenamtlichkeit eine größere Unabhängigkeit der gewählten Personen anzunehmen ist, dal deren wirtschaftliche Existenz anderweitig gesichert ist. Zudem ist ehrenamtliche Arbeit häufig mit besonderem individuellem Einsatz und nicht selten auch mit zusätzlichem Verantwortungsbewusstsein verbunden.
Im Anschluss an die Auszählung erfolgt eine Veröffentlichung der Wahlergebnisse beispielsweise in den Mitgliedszeitschriften oder auch auf den Internetseiten der jeweiligen Versicherungsträger (z.B. der jeweiligen Ersatzkasse).
Das demokratische Prinzip einer Sozialwahl, wie wir es in Deutschland kennen und leben, ist tatsächlich einzigartig. Zwar sind auch in anderen europäischen Ländern gesellschaftliche Gruppen auf unterschiedliche Weise an den dortigen Sozialversicherungs-Gremien beteiligt. Nirgends aber so, wie es hier in Deutschland der Fall ist.