Neues Krankenhausgesetz

"Wichtig ist konsequente Umsetzung"

Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen (NDS)

Neues Krankenhausgesetz in Niedersachsen: Im Kern geht es darum, die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen bedarfsgerecht zu ordnen. Wie das geschehen soll und wie davon Patientinnen und Patienten profitieren, erläutert Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, in einem Interview.

Herr Kummer, ist das Niedersächsische Krankenhausgesetz ein großer Wurf?

Auf jeden Fall sind die Möglichkeiten für eine fundierte Krankenhausplanung damit deutlich gestiegen.

Was heißt das konkret?

Die heutige Krankenhauslandschaft ist in Zeiten völlig anderer Rahmenbedingungen entstanden. Es hängt vielfach auch vom Zufall ab, wo welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Das neue Gesetz schafft die Grundlage dafür, Fragen zu Standort und Versorgungsauftrag nach tatsächlichem Bedarf zu beantworten. Also: Wo werden welche Fachgebiete gebraucht und wie lassen sie sich dort in einer guten Qualität vorhalten?

Welche Werkzeuge gibt denn das neue Krankenhausgesetz den Verantwortlichen an die Hand?

Erstmals hat das Land offiziell die Aufsicht über die Krankenhäuser. Ein Novum ist auch die zukünftige Einteilung von Krankenhäusern in Versorgungsstufen. Es gibt dann Häuser der Grund- und Regelversorgung, Schwerpunktkliniken und Maximalversorger. Außerdem wird Niedersachsen in acht Versorgungsregionen gegliedert. Je nach Bedarf sollen dann für die Kliniken entsprechende Versorgungsaufträge definiert werden. Unsere Zielvorstellung ist, dass Patientinnen und Patienten dann möglichst direkt in das für sie passende Krankenhaus kommen, in dem sie zuverlässig behandelt werden.

Gibt es weitere Vorteile aus Sicht von Patientinnen und Patienten?

Das Gesetz verweist explizit auf Qualitätsvorgaben, die für alle Krankenhäuser gelten. Zudem schreibt es vor, dass jederzeit ausreichend geeignete Ärztinnen und Ärzte anwesend sein müssen. Und schließlich macht es Zweibett-Zimmer quasi zum Standard und sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige frühzeitig über das Entlassmanagement informiert werden.

Häufig heiß diskutiert sind ja Krankenhausschließungen…

Stimmt, und das ist auch nachvollziehbar. Schließungen von Kliniken sind aber kein Selbstzweck. Es geht nicht darum, den Menschen etwas wegzunehmen, sondern im Gegenteil die Versorgungssituation zu verbessern. Das gelingt nicht mit dem Ansatz „viele Krankenhäuser bieten alle Leistungen an“. Dafür sind die Ressourcen, vor allem beim Fachpersonal, viel zu knapp. Besser ist es, Ressourcen zielgerichtet so zu bündeln, dass Versorgungsbedarfe innerhalb einer Region verlässlich und in einer hohen Qualität abgebildet werden.

Welche Lösungen hat das Gesetz denn speziell für ländliche Räume mit dünner Besiedlung parat, die ja gerade im Flächenland Niedersachsen keine Seltenheit sind?

Der beschriebene Grundsatz ist gerade für diese Regionen von besonderer Bedeutung. Zusätzlich ist die Einführung von Regionalen Gesundheitszentren vorgesehen. Insbesondere dort, wo es kein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mehr gibt. Dort könnten dann Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen und weitere Leistungserbringer unter einem Dach arbeiten. Dieser sektorenübergreifende Ansatz ist grundsätzlich gut, aber es sind noch viele Fragen offen. Es bedarf noch klarerer Festlegungen zu Bedarfsparametern für eine RGZ-Einrichtung, zu Leistungsanforderungen, Qualitätsstandards und zur Verknüpfung mit dem ambulanten Bereich. Flächendeckende Mini-Krankenhäuser würden die Kernidee des Gesetzes konterkarieren.

Gibt es neben den bisherigen Aspekten noch weitere Ansätze, die aus dem Gesetz positiv hervorstechen?

Es ist gut, dass unsere Forderung berücksichtigt wurde, bei der Sicherstellung eine gebietsübergreifende Zusammenarbeit mit abgestimmter Krankenhausversorgung zu ermöglichen. Konkret heißt das, dass ein Landkreis einen nicht zukunftsfähigen Krankenhausstandort aufgeben kann, wenn im Nachbarkreis nur wenige Kilometer entfernt eine Klinik den Bedarf gut bedient. Und es ist absolut richtig, dass zukünftig Krankenhäuser bei einem Wechsel von anteiligen Mehrheits- und Eigentumsverhältnissen auf Bedarfsnotwendigkeit überprüft werden können. Damit kann etwa ein Riegel vorgeschoben werden, wenn private Investoren ohne Versorgungsinteresse ein Krankenhaus nur kaufen wollen, um durch den Status als Träger anderswo mit einem MVZ Geld zu verdienen.

Das alles hört sich nach großer Zufriedenheit an.

Der Rahmen stimmt. Allerdings wird es jetzt wichtig sein, mit konkreten Verordnungen das Gesetz auch wirklich konsequent umzusetzen. Nur dann sind die Ziele des neuen Gesetzes erreichbar und führen tatsächlich zu einer Verbesserung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen.