Ambulante Pflege: Kassen und Kommunen einigen sich mit Diensten auf Zeitvergütung

Pflegebedürftige in Niedersachsen können künftig neben den bisher üblichen Leistungskomplexen auch Zeiteinheiten für Pflege oder Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst buchen. Darauf haben sich jetzt die Vertreter der Pflegekassen, der kommunalen Spitzenverbände sowie der ambulanten Pflegedienste im Land verständigt. Die Regelung gilt ab 1. September 2013. Damit ist Niedersachsen das zweite Bundesland nach Bremen, in dem die Versicherten diese Wahlmöglichkeit haben. Bei den Leistungskomplexen zahlen sie für eine Leistung wie Hilfe bei der großen Morgentoilette unabhängig von der Dauer einen festgelegten Pauschalbetrag, während sie nunmehr mit den Diensten auch minutengenau abrechnen können. Die Vereinbarung beinhaltet darüber hinaus für die Pflegedienste eine Vergütungserhöhung in Höhe von 2,2 Prozent.

Der Einigung vorausgegangen war eine Verständigung der Vertragspartner über die Höhe der Preise für die Zeiteinheiten, die die Versicherten bei dieser Variante zu zahlen haben. Diese liegen im Durchschnitt der Pflegedienste je Stunde bei rund 36 Euro für Leistungen der Grundpflege wie An- und Auskleiden, Waschen und Hilfe beim Essen sowie 24 Euro für die Betreuung, etwa die Begleitung beim Spaziergang oder das Vorlesen.

„Nach intensiven Verhandlungen haben wir einen Kompromiss gefunden, der sowohl dem Vergütungsinteresse der Anbieter als auch dem Interesse der Pflegebedürftigen an einer Begrenzung ihrer finanziellen Belastung Rechnung trägt“, sagten Vertreter von Kassen und Kommunen. Die Regelung ist Teil der Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes des Bundes.

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