Ersatzkassen unterstützen Gewerkschaften und Arbeitgeber

"Fraglicher Nutzen, hohe Kosten: Auf Pflegekammer verzichten!"

Die Ersatzkassen in Niedersachsen schließen sich dem gemeinsamen Appell von Gewerkschaften und Arbeitgebern an, auf die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen zu verzichten. „Eine solche Kammer ist teuer und ihr Nutzen fraglich“, sagte der Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Jörg Niemann. „Letztlich müssen Pflegekräfte mit Zwangsbeiträgen neue Posten für Funktionäre bezahlen“, kritisierte er. Auch sei zu befürchten, dass Kosten für die Kammer auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden sollen.

Niemann verwies darauf, dass berufsständische Kammern allein durch die besonderen Bedingungen freiberuflicher Tätigkeit begründet sind. Der Pflegeberuf werde aber weit überwiegend von Angestellten ausgeübt. Das verlautbarte Ziel der Interessenvertretung der Beschäftigten könne nicht erreicht werden, weil diese gar nicht Funktion einer Kammer als Körperschaft öffentlichen Rechts sei. So könne eine Kammer etwa nicht dafür sorgen, dass Arbeitgeber auskömmliche Pflegesätze dafür nutzen, ihren Beschäftigten angemessene Löhne zu zahlen. „Damit stellt sich die Frage, wofür Pflegekräfte die Zwangsbeiträge überhaupt entrichten“, sagte Niemann. Diese Zwangsbeiträge würden jährlich bei schätzungsweise 4,8 Millionen Euro liegen. „Angesichts der Dauerdiskussion um das Einkommen von Pflegekräften erstaunt es, dass eine solch erhebliche Belastung für die Beschäftigten in Kauf genommen wird“, betonte Niemann.

Die Ersatzkassen befürchten, dass Kosten für die Kammer über höhere Preise zu den Pflegebedürftigen durchgeleitet werden sollen. „Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegeversicherung bundesweit einheitliche Zuschüsse. Bei einer Preissteigerung müssen sie oder ihre Angehörigen grundsätzlich jeden Euro aus der eigenen Tasche nehmen“, sagte Niemann.

Niemann erinnerte daran, dass sich bei einer repräsentativen Umfrage des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht einmal die Hälfte der Pflegefachkräfte im Land für eine Kammer-Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht ausgesprochen hatte. Diese Pflichtmitgliedschaft sei aber gerade konstitutives Element einer Kammer.

Angesichts der einhelligen Ablehnung der Sozialpartner und der mangelnden Unterstützung der betroffenen Pflegekräfte solle das Land die Pläne für die Errichtung einer Pflegekammer fallenlassen.

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