Verwaltungsratsmitglieder der Ersatzkassen: Bekenntnis zu starker Selbstverwaltung / "Sozialwahlrecht nutzen!"

Die Ersatzkassen setzen auf eine starke Selbstverwaltung in einem solidarischen Gesundheitswesen. Dieses Bekenntnis stand im Mittelpunkt eines Austauschs zwischen ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitgliedern der Ersatzkassen aus ganz Niedersachsen und der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) heute in Hannover.

Die Verwaltungsratsmitglieder waren zu Gast im Haus der vdek-Landesvertretung, um sich aus erster Hand über die landesbezogene Vertragsgestaltung und Interessenvertretung durch den Verband zu informieren. Auf der Tagesordnung standen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung, die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Flächenland Niedersachsen sowie die Umsetzung der Reform der Pflegeversicherung zum Jahreswechsel.

Die Verwaltungsratsmitglieder betonten in diesem Zusammenhang, dass die Selbstverwaltung wesentliche Festlegungen für das Handeln der Krankenkassen treffe. „Selbstverwaltung bedeutet gelebte Demokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung, indem gewählte ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber in den Verwaltungsräten der Krankenkassen mitwirken“, hieß es vonseiten der Teilnehmer. Diese direkte Beteiligung unterscheide die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland von staatlichen und privatwirtschaftlichen Systemen der Gesundheitsversorgung. Die Selbstverwaltung sei ein Garant dafür, dass die Krankenkassen im Interesse ihrer Versicherten eine leistungsfähige, hochwertige Versorgung ebenso im Blick hätten wie die Bezahlbarkeit der Versorgung.

Der Verwaltungsrat einer Ersatzkasse legt Satzungsleistungen fest, wählt und kontrolliert den Vorstand und beschließt Haushalt und Zusatzbeiträge. Er ist an allen Entscheidungen beteiligt, die für die Kasse grundsätzlich wichtig sind und ihre Versicherten direkt betreffen. Nicht zuletzt überprüfen Selbstverwalter Widersprüche von Versicherten, die sie sich von ihrer Kasse ungerecht behandelt fühlen. Sie entscheiden, ob die Festlegung der Kasse dann geändert wird.

Das Prinzip der deutschen Sozialversicherung als dritter Weg zwischen Staat und Markt habe sich bewährt, hieß es: „Soziale Sicherung soll nicht nach staatlicher Kassenlage und allumfassender staatlicher Festlegung erfolgen. Andererseits darf die Absicherung sozialer Lebensrisiken wie Krankheit und Altersversorgung aber auch nicht den Kräften des freien Marktes überlassen werden, da ansonsten sozial Schwächere oder Menschen mit hohem individuellen Krankheitsrisiko ausgeschlossen würden. Die Sozialversicherung setzt stattdessen auf die Mitwirkung und Mitgestaltung derer, die sie durch ihre Beiträge finanzieren.“

Die Verwaltungsratsmitglieder appellierten an die Versicherten, ihr Wahlrecht bei der Sozialwahl im kommenden Jahr zu nutzen. Hierbei könnten sie direkt bestimmen, wer ihre Interessen in den Verwaltungsräten vertritt.

Gleichzeitig kritisierten sie politische Versuche, die Kompetenz der Selbstverwaltung zu beschneiden. Jüngstes Beispiel dafür seien die Pläne der Bundesregierung für ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Die Bezeichnung sei insofern Etikettenschwindel, als dieses Gesetz die Selbstverwaltung nicht stärken, sondern durch eine Verschärfung der Aufsichtsrechte schwächen würde. Notwendig sei vielmehr ein Gesetz, das diesen Namen verdiene und etwa den Verwaltungsräten der Kassen die vollständige Autonomie über die Gestaltung der Beitragssätze zurückgebe. Auch wünsche man sich von der Politik eine stärkere Wertschätzung der Selbstverwaltung.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com