Richtgrößenprüfung wird durch Systemwechsel abgeschafft

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen vereinbaren neue Arzneimittelzielvereinbarung ab 2017

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die Verbände der Krankenkassen in Niedersachsen schließen für das Jahr 2017 erstmals eine Arzneimittelzielvereinbarung. In Niedersachsen wird es künftig entsprechend der gesetzlichen Änderung keine Richtgrößenprüfungen mehr geben. Die neue Vereinbarung wird sich stattdessen auf sogenannte Durchschnittsprüfungen und Zielquoten stützen, um eine wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten.

„Die Richtgrößenprüfung wird durch Ziele für eine wirtschaftliche Verordnung ersetzt. Darin sehen wir eine deutliche Erleichterung für die Ärztinnen und Ärzte“, sagte der stellvertretende Vorsitzender der KVN, Dr. Jörg Berling, heute in Hannover.

Die Verbände der Krankenkassen betonen, dass auch die neue Vereinbarung eine kostenbewusste Verordnungsweise erfordert. „Wir rufen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf, Einsparpotenziale konsequent zu nutzen. Die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen geht gemeinsam einen neuen Weg, um Impulse für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung zu setzen“, teilten die Vertreter der Krankenkassen mit.

Ab dem Jahr 2017 gibt der Gesetzgeber den KVen und den Krankenkassen auf, anstelle der gesetzlichen Richtgrößenprüfung die Wirtschaftlichkeitsprüfung regional zu vereinbaren. Daher ist 2016 das letzte Jahr, in dem in Niedersachsen in der bisher bekannten Richtgrößensystematik geprüft werden wird.

„Die neue Vereinbarung wird ab 1. Januar 2017 den verordnenden Ärztinnen und Ärzten deutlich größere Chancen bieten, die Versorgung der Patienten ohne das Damoklesschwert der Richtgrößenprüfung durchzuführen. Mit der neuen Vereinbarung erhalten die Kolleginnen und Kollegen mehr Sicherheit bei der Verordnung. Ein Arzt, der sich mit seiner Verordnungsweise durchgehend an seine Zielvorgaben hält, kann sich zudem von der Durchschnittsprüfung befreien“, so Berling. „Wir wollen auf eine leitliniengerechte, patientenorientierte und wirtschaftliche Versorgung hinwirken. Dazu bietet die neue Vereinbarung gezielte Ansätze. Denn in den vereinbarten Zielfeldern bestehen noch erhebliche Einsparpotenziale durch konsequente Verordnung kostengünstiger Medikamente“, hieß es hierzu von Kassenseite.

Was ist neu an der Vereinbarung? Mit dem Richtgrößen-Ablösepaket wird es zu einem grundlegenden Systemwechsel kommen. Die verordnenden Ärzte müssen sich von dem bisherigen Modell der Richtgrößen mit seinen starren finanziellen Höchstgrenzen lösen. Entscheidende Bezugsgröße ist künftig der Durchschnittswert der eigenen Fachgruppe. Zudem wird die Auffälligkeitsgrenze nicht mehr bei einer Überschreitung von 25 Prozent wie bisher bei der Richtgrößenprüfung, sondern in der Regel bei einer Überschreitung von 50 Prozent gegenüber dem Fachgruppendurchschnittswert liegen.

Neben dieser grundsätzlichen Umstellung von der Richtgrößenprüfung auf die Durchschnittsprüfung haben KVN und Krankenkassen durch sogenannte Wirtschaftlichkeitsziele fachgruppenindividuelle Zielwerte bei der Verordnung von Medikamenten festgelegt. Werden diese Zielwerte, die von Fachgruppe zu Fachgruppe variieren, vom einzelnen Arzt erreicht, wird keine Durchschnittswertprüfung durchgeführt. Grundsätzlich erhält jede ärztliche Fachgruppe ein allgemeines Ziel und ein spezifisches Ziel. Ein allgemeines Ziel ist zum Beispiel eine Generika-Quote, ein spezifisches Ziel eine Biosimilarquote.

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