Sozialministerin Rundt und Ersatzkassen rufen zur Teilnahme an Sozialwahl auf

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und die Ersatzkassen im Land rufen die gesetzlich Versicherten auf, ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Sozialwahl zu nutzen. Rund fünf Millionen Wahlberechtigte in Niedersachsen können dabei von kommender Woche an bis Ende Mai ihre Stimme abgeben. Sie entscheiden damit, wer bei den Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund das Sagen hat. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre als Briefwahl statt. „Die Sozialwahl ist von enormer Bedeutung für die Versicherten, denn es geht um zentrale Fragen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Deshalb appelliere ich an alle Wahlberechtigen, ihr Wahlrecht zu nutzen! Nur wer seine Stimme abgibt, hat Einfluss darauf, wer in Zukunft die Interessen der Versicherten in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten vertritt“, sagte Sozialministerin Rundt.

Bei der Sozialwahl wählen Ersatzkassenmitglieder aus dem Kreis der Versicherten ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in die Verwaltungsräte ihrer Kasse. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt. Er wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, beschließt zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife und verantwortet wichtige Finanzentscheidungen. Bei diesem Prinzip der Selbstverwaltung nehmen die Versicherten direkten Einfluss auf ihre Angelegenheiten. „Die Selbstverwaltung ist zentrales Element der sozialen Krankenversicherung. Diese steht für ein krisenfestes Modell zwischen einer staatlichen Versicherung und einer Steuerung durch den Markt“, betonte Jörg Niemann, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Bei den Ersatzkassen wahlberechtigt sind alle Mitglieder der BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben (BARMER-Mitglieder: 1. Mai 2017). Anders als etwa bei einer Bundestagswahl spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und senden die roten Wahlbriefumschläge mit dem Stimmzettel kostenlos zurück. Auf dem Stimmzettel entscheiden sie sich für eine der Listen, in denen die zur Wahl stehenden Versicherten gemeinsam antreten.

Die Ersatzkassen empfehlen, gleich nach Erhalt der Unterlagen zu wählen. Die Frist endet dann mit dem 31. Mai 2017 (BARMER-Mitglieder: 4. Oktober 2017). An diesem Tag müssen den Versicherungsträgern die Wahlunterlagen vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels. 

Wegen der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK am 1. Januar 2017 zur neuen BARMER haben sich die Stichtage für BARMER-Mitglieder verschoben. Diese erhalten ihre Wahlunterlagen Anfang September 2017.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com