Pflegeheime in Niedersachsen: Bewohner müssen 1.428 Euro im Monat selbst bezahlen

Pflegebedürftige in Niedersachsen müssen für einen Heimplatz zusätzlich zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung durchschnittlich 1.428 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Das geht aus der Broschüre „vdek-Basisdaten des Gesundheitswesens 2017/2018“ hervor, die der Verband der Ersatzkassen (vdek) jetzt vorgelegt hat. Besonders teuer ist die Versorgung im Pflegeheim demnach in Nordrhein-Westfalen mit einer durchschnittlichen Eigenleistung von 2.331 Euro, am günstigsten in Sachsen-Anhalt mit 1.082 Euro.

Die privaten Zahlungen ergeben sich aus der Konstruktion der gesetzlichen Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung. Die Pflegekassen zahlen den Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit bundesweit einheitliche, vom Gesetzgeber festgelegte Sätze. Der Höchstbetrag liegt bei monatlich 2.005 Euro in Pflegegrad fünf. Da die tatsächlichen Preise der einzelnen Pflegeheime höher sind, verbleibt eine Differenz, die die Pflegebedürftigen aus der eigenen Rente oder dem eigenen Vermögen zu tragen haben. Sind sie dazu nicht in der Lage, müssen Angehörige oder das Sozialamt einspringen.

„Anders als in der Krankenversicherung werden Pflegebedürftige nur zum Teil von der Solidargemeinschaft unterstützt“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, Jörg Niemann. „Gerade deshalb muss es Anspruch sein, einen fairen Ausgleich zwischen dem Einkommensinteresse der Beschäftigten, Gewinnerwartungen der Heimbetreiber und dem Schutz der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu erreichen“, betonte er. Kassen und Sozialhilfeträger würden zwar die Vergütungen mit den Pflegeheimen verhandeln, daraus folgende Preissteigerungen müssten aber unmittelbar und allein die Betroffenen tragen, da die Zahlungen der Pflegeversicherung nicht erhöht würden. Das verpflichte alle Beteiligten zu einer besonderen Sensibilität.

Niemann forderte, dass der Bundesgesetzgeber die Leistungen aus der Pflegeversicherung anhebt und dauerhaft dynamisiert. Nur so sei sichergestellt, dass die Unterstützung der Betroffenen nicht schleichend entwertet werde. „Gerade im Zuge der zu erwartenden Preissteigerungen infolge der allgemein gewünschten höheren Tarifbindung für Pflegekräfte ist dieser Schritt überfällig“, sagte er.

Die Broschüre „vdek-Basisdaten des Gesundheitswesens 2017/2018“ steht im Internet unter www.vdek.com/presse/daten.html zur Verfügung. Der Inhalt reicht von Strukturen und Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über Mitglieder- und Beitragssatzveränderungen bis zur Entwicklung der Krankenhäuser und anderer Versorgungsbereiche.

Kontakt

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Landesvertretung Niedersachsen

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