Wenig Bedarf für weitere stationäre Hospize

In Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren ein gut funktionierendes Versorgungsnetzwerk der spezialisierten Palliativversorgung und Hospizarbeit etabliert – auch getragen durch das Ehrenamt. Landesweit werden sterbende Menschen gut betreut. Deshalb seien zusätzliche stationäre Hospize nur an wenigen Standorten tatsächlich nötig. Zu dieser Feststellung kommen die niedersächsischen Fachverbände (Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V., Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen e.V., Betreuungsnetzwerk schwerkranker Kinder UG) und die niedersächsischen Krankenkassen in einer gemeinsamen Empfehlung zur bedarfsgerechten Gestaltung der Versorgungsstruktur. Hintergrund sind fortlaufende Diskussionen von verschiedenen Interessenverbänden zur Etablierung immer neuer Hospize in Niedersachsen.

Derzeit sichern 28 stationäre Hospize – davon zwei Kinder- und Jugendhospize – mit insgesamt 267 Plätzen sowie 130 ambulante Hospizdienste mit über 4000 ehrenamtlich Tätigen die Betreuung Sterbender. Ergänzt wird das Angebot von 50 Anbietern der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowie 320 Palliativbetten in niedersächsischen Krankenhäusern. Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung bei Kindern und Jugendlichen existieren in Niedersachsen sechs Regionalteams mit insgesamt 25 Ärzten, 61 Pflegenden und 12 psychosozialen Fachkräften. Daneben führen 540 praktizierende niedergelassene Ärzte die Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“.

Die Zahlen und Daten machen deutlich, dass in den meisten Regionen in Niedersachsen entsprechende Leistungsangebote der stationären Hospizversorgung zur Verfügung stehen. Gleichwohl wird es notwendig sein, in einzelnen Regionen, in denen ein ausreichendes Angebot noch nicht existiert, bedarfsgerechte, den qualitativen Anforderungen entsprechende, nachhaltige und wirtschaftliche Strukturen zu schaffen. Hier gelte es allerdings mit Augenmaß zu agieren, fordern Fachverbände, Krankenkassen , aber auch die Politik. Das Niedersächsische Sozialministerium begrüßt die gemeinsame Initiative. Mit der Handlungsempfehlung halte man auch ein Planungsinstrument in den Händen.

„Die Sicherung der Hospizarbeit und Palliativversorgung ist ein wichtiges Anliegen für die niedersächsische Landesregierung. Daher hat sich das Land immer wieder in diesem Bereich insbesondere für die ehrenamtliche Hospizarbeit eingesetzt. Menschen wünschen sich eine möglichst wohnortnahe Einrichtung. Dieser Wunsch ist verständlich. Die Empfehlung kann örtlichen Initiativen zur Gründung eines stationären Hospizes als Hilfestellung für eine sachgerechte Weiterentwicklung der stationären Hospizversorgung dienen“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Stationäre Hospize sind Einrichtungen der Spezialversorgung. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenverträge können nur Erkrankte mit sehr aufwendigem Versorgungsbedarf im Hospiz aufgenommen werden. Möglich ist dies nur, wenn eine ambulante Versorgung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten (ambulante Pflege, ambulanter Hospizdienst, spezialisierte ambulante Palliativversorgung) nicht möglich beziehungsweise ausreichend ist und eine Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist. Die Verweildauer beträgt im Durchschnitt 16 Tage.

Stationäre Kinder- und Jugendhospize sind selbstständige Einrichtungen der Palliativversorgung mit eigenständigem Versorgungsauftrag für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung. Da hier nicht ausschließlich eine Finalversorgung stattfindet, werden die betroffenen Familien häufig über Jahre in den Strukturen der ambulanten und stationären Hospizarbeit begleitet und betreut. Durch die verhältnismäßig kleine Anzahl an betroffenen Familien und die länderübergreifende Kooperation der beteiligten Akteure stehen betroffenen Familien auch Kinderhospize in angrenzenden Bundesländern zur Verfügung, so dass eine bedarfsgerechte Versorgung möglich ist. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen sukzessive ambulante Hospiz- und Palliativstrukturen etabliert wurden und weiterentwickelt werden.

„Bei einer ungesteuerten Ausweitung der Zahl der Hospize besteht die Gefahr, dass die notwendige Qualität in der Arbeit nicht gewährleistet wird“, heißt es in der Empfehlung. Die vorgesehenen Standards seien nur bei einer Auslastung von mindestens 80 Prozent wirtschaftlich umzusetzen. In den vorhandenen stationären Hospizen liegt die Auslastung aktuell zwischen 60 und 90 Prozent.

Ergänzend zu ihrer Empfehlung haben die Verbände und Kassen einen Fragebogen entwickelt. Dieser soll eine Hilfestellung bieten bei der Frage, ob in einer bestimmten Region die Errichtung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Hospizes möglich und sinnvoll ist und welche Alternativen denkbar sind. 

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
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