Preise für Krankenhausbehandlungen in Niedersachsen steigen: Krankenkassen erhöhen Zahlungen für Kliniken um 130 Millionen Euro

Die Krankenkassen zahlen den Krankenhäusern in Niedersachsen in diesem Jahr 6,44 Milliarden Euro für die Behandlung der Patienten. Das sind rund 130 Millionen Euro mehr als 2018. Die Steigerung ergibt sich aus einer Vereinbarung zwischen Kassen und Niedersächsischer Krankenhausgesellschaft über den „Landesbasisfallwert“ als Preis für eine durchschnittliche Krankenhausleistung. Dieser Basispreis für die Ermittlung der tatsächlichen Fallkosten steigt von 3.439 Euro um 2,6 Prozent auf 3.528,55 Euro. Hinzu kommt eine noch auf Bundesebene zu vereinbarende Steigerungsrate für die weitere Tarifrefinanzierung beim Krankenhauspersonal. Außerdem werden Vergütungen für die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte erstmals ohne Mengenbegrenzung gezahlt. Ebenfalls erstmalig vergüten die Kassen Notfallleistungen zusätzlich zu den Behandlungspauschalen. Diese Regelungen führen zu einer weiteren Erhöhung der Finanzmittel für die Häuser.

Die Krankenhäuser haben damit weiterhin eine gute finanzielle Grundlage für die Versorgung der Versicherten. Der deutlichen Erlössteigerung steht ein weit geringerer Kostenanstieg in den Häusern gegenüber, der nach Prognose des Statistischen Bundesamts für 2019 bei 1,96 Prozent liegt.

Mit der Vereinbarung setzen sich die erheblichen Erlössteigerungen der Krankenhäuser in den vergangenen Jahren fort: Seit 2014 ist deren Erlösvolumen landesweit von 5,62 Milliarden Euro um 820 Millionen Euro oder 14,6 Prozent gestiegen.

Hintergrund Landesbasisfallwert

Um den tatsächlichen Preis für eine einzelne Krankenhausleistung zu ermitteln, wird der Landesbasisfallwert mit einem vom Aufwand der Leistung abhängigen Bewertungsfaktor multipliziert. Das gesamte Erlösvolumen ergibt sich aus der Multiplikation von Preis und kalkulierter Leistungsmenge. Sollte die Leistungsmenge stärker steigen als prognostiziert, zahlen die Krankenkassen dementsprechend mehr als 6,44 Milliarden Euro.

Hintergrund Finanzierung

Krankenhäuser finanzieren sich, indem die Krankenkassen für die Behandlung der Patienten aufkommen, die Länder sind für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zuständig. Diese Investitionskosten werden vom Land Niedersachsen jedoch seit Jahren nicht ausreichend gedeckt. Krankenhäuser sehen sich deshalb gezwungen, Investitionsmaßnahmen aus den Mitteln der Patientenversorgung zu finanzieren.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com