Ambulante Pflege: Krankenkassen und Anbieterverbände erzielen umfassende Einigung

Krankenkassen und Vertretungen von Pflegediensten in Niedersachsen haben ein Schiedsverfahren 2018 zur Häuslichen Krankenpflege beigelegt und sich auf einen umfassenden Vergleich bei der Vergütung ambulanter Pflegeleistungen verständigt, der auch das Jahr 2019 umfasst. Das Ergebnis betrifft rund 200 Pflegedienste von AWO, Caritas, Diakonischem Werk und kommunalen Sozialstationen, der so genannten ACDK-Gruppe. Es basiert auf einem Vergleichsvorschlag der Schiedsperson, der deutliche finanzielle Steigerungen für die Pflegedienste vorsieht, die über das gesetzlich Erforderliche und die Anforderungen des Bundessozialgerichts hinausgehen. „Wir haben dabei ausdrücklich die Tarifbindung der Anbieter berücksichtigt und sind bis an die Grenze des Vertretbaren gegangen, um die Auseinandersetzung zu befrieden. Damit bestehen jetzt Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten, vor allem für die Pflegebedürftigen“, sagte ein Sprecher der Krankenkassen.

Die Krankenkassen haben dem Vergleichsvorschlag auch deshalb zugestimmt, um den Einrichtungen zeitnah zusätzliche Liquidität zukommen zu lassen. Die ACDK-Gruppe hatte bisher auf eine angebotene Erhöhung für 2018 verzichtet, um ihre Forderungen in einem Schiedsverfahren durchzusetzen. Mit allen anderen 1.100 Trägern und damit der ganz überwiegenden Mehrzahl der ambulanten Pflegedienste in Niedersachsen hatte es jeweils zeitnah Einigungen für 2018 und 2019 gegeben.

Der Vergleich mit der ACDK-Gruppe sieht für die Häusliche Krankenpflege eine rückwirkende Erhöhung der Leistungsvergütungen um 2,97 Prozent ab 1. Januar 2018 und weitere 2,56 Prozent Prozent ab 1. Januar 2019 vor. Die Wegepauschalen steigen ebenfalls rückwirkend zu diesen Stichtagen um 18 Prozent sowie um weitere fünf Prozent. Darüber hinaus haben sich die Vertragspartner auf eine gemeinsame Empfehlung bei der ambulanten Altenpflege verständigt, nach der die Leistungsvergütungen ab 1. Mai 2019 um 2,56 Prozent und die Wegepauschalen um rund 18 Prozent steigen. In der Altenpflege müssen Preissteigerungen unmittelbar von den betroffenen Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen bezahlt werden.

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