Krankenkassen dürfen Harzklinik Clausthal-Zellerfeld nicht kündigen - vdek: "Für uns stehen Patientenschutz und Versorgungsqualität weiter im Mittelpunkt"

Die Krankenkassen in Niedersachsen dürfen der Asklepios Harzklinik in Clausthal-Zellerfeld nicht kündigen. Das ist die Konsequenz aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das heute eine Klage des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) gegen das Land Niedersachsen abgewiesen hat. Das Land hatte den Krankenkassen die Kündigung untersagt, wogegen sich der vdek gerichtlich gewehrt hatte.

„Für uns stehen Schutz und Sicherheit der Patienten sowie eine hohe Qualität der Versorgung im Mittelpunkt. Wir halten den Betrieb des Hauses in Clausthal auch weiterhin für nicht mit diesem Anspruch vereinbar. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass das Gericht eine Verfahrensfrage höher gewichtet hat“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Jörg Niemann. „Die Entscheidung zeigt, wie schwer es ist, den politischen Willen des Bundesgesetzgebers zu mehr Qualität durchzusetzen und damit auch der öffentlichen Erwartung gerecht zu werden. Klar ist: Wenn die Krankenkassen eine Einrichtung wie in Clausthal nicht schließen können, können sie gar kein Krankenhaus schließen“, betonte Niemann.

Die Kassen hatten den Versorgungsvertrag zum 31. Dezember 2018 gekündigt, weil sie die Leistungsfähigkeit des Hauses dauerhaft nicht gewährleistet sehen. Die Kleinstklinik mit 39 Betten, von denen im Durchschnitt deutlich weniger als 20 belegt sind, bietet nur noch begrenzte altersmedizinische Leistungen an. Weil es die Behandlung von Nebenerkrankungen und Komplikationen bei den hochbetagten Patienten nicht sicherstellen kann, müssen diese regelmäßig in andere Krankenhäuser verlegt oder zurückverlegt werden. Eine Grund- und Regelversorgung oder Notfallbehandlungen finden in Clausthal bereits seit Jahren nicht mehr statt.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

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Simon Kopelke

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