Ersatzkassen: "Krankenhäuser in Pflegeeinrichtungen umwandeln!"

Kleine Krankenhäuser in Niedersachsen, für die kein Versorgungsbedarf mehr besteht, sollten in Pflegeeinrichtungen umgewandelt werden und dabei neben der Langzeitpflege vor allem auch Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Dafür setzt sich der Verband der Ersatzkassen (vdek) ein. „Wir würden einen doppelten Nutzen erzielen“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Jörg Niemann: „Wir reagieren auf den wachsenden Pflegebedarf und verbessern gleichzeitig die Qualität der Krankenhausversorgung, indem Patientenbehandlungen auf größere Einheiten verlagert werden.“

„Die Situation hat sich grundlegend geändert: Gab es vor zehn Jahren noch viele Pflegeheime mit erheblichen freien Kapazitäten, so sind die meisten Heime inzwischen ausgelastet. Daher ist die Tätigkeit als Pflegeeinrichtung eine realistische und Erfolg versprechende Perspektive“, betonte Niemann. Durch eine Umwandlungslösung sei sichergestellt, dass Räumlichkeiten und Pflegepersonal auch tatsächlich zur Verfügung stünden.

Niemann rief betreffende Krankenhäuser auf, diese Option ernsthaft zu prüfen. „Statt um das Überleben als Klinik zu kämpfen, können diese Häuser in der Pflege einen wertvollen Beitrag zur Versorgung leisten. Dort werden sie gebraucht“, sagte er. Als Beispiele für infrage kommende Standorte nannte Niemann Clausthal-Zellerfeld, Bad Gandersheim, Einbeck, Gronau, Weener und Brake.

Kleinere Krankenhäuser mit starken Nachbarstandorten hätten im Wettbewerb um Patienten wie auch um Ärzte keine Perspektive. „Unter allen Experten ist es längst Konsens, dass Kliniken eine bestimmte Größe haben müssen, um eine hohe Qualität sicherzustellen und wirtschaftlich arbeiten zu können“, betonte Niemann. Die Aufgabe solcher Standorte verbessere die regionale Krankenhausversorgung, indem größere, leistungsfähige Kliniken weitere Patientenbehandlungen übernehmen und durch zusätzliche Kapazitäten gestärkt werden könnten.

Hintergrund Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflegeplätze ermöglichen es pflegenden Angehörigen, die von ihnen versorgten Pflegebedürftigen vorübergehend stationär betreuen zu lassen. Das Angebot hilft damit besonders in Krisensituationen und sorgt für eine deutliche Entlastung der Angehörigen. Es kann etwa genutzt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit unerwartet eintritt, der Pflegebedarf durch Krankheit oder Unfall deutlich steigt, oder aber die pflegenden Angehörigen selbst eine Auszeit brauchen.

Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dazu hat auch beigetragen, dass sich der gesetzliche Anspruch darauf seit 2015 von jährlich vier auf acht Wochen verdoppelt hat, sofern nicht gleichzeitig Leistungen der Verhinderungspflege zu Hause in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus kann die Kurzzeitpflege seit 2016 vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt auch ärztlich verordnet und damit von den Krankenkassen bezahlt werden.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

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