Rehaeinrichtungen

Ersatzkassen zahlen Zuschläge für Mehraufwand in der Corona-Zeit

Rehaeinrichtungen werden durch die Corona-Krise vor besondere Herausforderungen gestellt. So haben sie entsprechende Hygienekonzepte umzusetzen, etwa durch Organisation therapeutischer Maßnahmen in Kleingruppen. Um dem daraus entstehenden Mehraufwand Rechnung zu tragen, zahlen die Ersatzkassen den Einrichtungen vom 1. September bis Jahresende einen Zuschlag. Dieser beträgt je Patient und Tag sechs Euro in ambulanten und acht Euro in stationären Einrichtungen sowie 16 Euro bei Maßnahmen von Elternteilen mit Kindern. „Wir haben damit einen Weg gefunden, Rehaeinrichtungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen“, sagte der Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen, Jörg Niemann.

Die Ersatzkassen folgen damit einer Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes auf Bundesebene. Die vdek-Landesvertretung hat alle 31 ambulanten und 124 stationären Einrichtungen in Niedersachsen darüber informiert, dass sie die Zuschläge ab sofort abrechnen können. Von dieser Regelung unberührt bleibt der Schutzschirm für Rehaeinrichtungen, der Mindererlöse durch ausbleibende Behandlungen infolge der Corona-Krise ausgleichen soll. Dieser gilt noch bis Ende September. Dabei bekommen Einrichtungen eine tagesbezogene Erstattung von 60 Prozent des durchschnittlichen Vergütungssatzes je nicht behandeltem Patienten. Referenzwert ist die jahresdurchschnittliche Belegung 2019.

Ersatzkassen sind Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com