Programm zur Gesundheitsförderung

Krankenkassen stellen zehn Millionen Euro für Landkreise und Städte in Niedersachsen bereit

Die Corona-Pandemie hat es 2020 deutlich schwerer gemacht, Maßnahmen der Gesundheitsförderung umzusetzen. Die Krankenkassen verlängern auch deshalb ihr 2019 gestartetes Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen: Landkreise und kreisfreie Städte können somit auch in diesem Jahr Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben erhalten, von denen insbesondere sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen profitieren sollen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt für die Programmdauer niedersachsenweit bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. Die Kassen rufen die Landkreise und kreisfreien Städte nachdrücklich dazu auf, die Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Kommunen können maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben können sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Behinderungen richten. Dabei geht es darum, gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswelten wie Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen zu schaffen. Auch die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger sollen gestärkt werden. Die Kooperation mit lokalen Partnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen oder Nachbarschaftseinrichtungen ist ausdrücklich erwünscht.

„Kommunen sind besonders geeignet, Menschen in belastenden Lebenssituationen zu erreichen. Wir ermutigen sie deshalb, die Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu leisten“, hieß es vonseiten der GKV. Das Engagement für die Gesundheitsförderung werde durch die Corona-Pandemie nicht leichter, aber umso wichtiger. „Die Pandemie hat gerade sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen hart getroffen. Dem wollen wir mit entschlossenen gesundheitsfördernden Initiativen begegnen.“

Erleichterungen bei der Antragstellung

Das Antragsverfahren ist vereinfacht worden, um den Kommunen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern. Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen bleiben die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. In Niedersachsen ist es beim Verband der Ersatzkassen
e. V. (vdek) angesiedelt. Das Büro bietet persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien und beantwortet Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben.

Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit wird von allen 103 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Einen allgemeinen Überblick bietet die Seite
www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/foerderangebote-im-ueberblick/

 

Kontakt für antragstellende Kommunen:

Hanna Holst
Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Niedersachsen,
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Niedersachsen,
Schillerstr. 32, 30159 Hannover
Tel.: 05 11 / 3 03 97 – 52, Fax: 05 11 / 3 03 97 – 99,

hanna.holst[at]vdek.com

www.gkv-buendnis.de/programmbuero-NI

 

Weitere Informationen:

https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/niedersachsen/projektfoerderung/

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com