Corona

Alle gesetzlichen Krankenkassen informieren Versicherte mit Vorerkrankungen in Niedersachsen über Impfberechtigung

Auch unter 70-Jährige sind impfberechtigt, wenn sie durch eine Vorerkrankung besonders gefährdet sind. Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen werden betroffene Versicherte darüber schriftlich informieren. Die durch die Kassen versandten Schreiben ersetzen den Nachweis durch ein ärztliches Attest. Dadurch wird entbehrlich, dass Betroffene sich aus eigener Initiative um ein Attest bemühen müssen. Grundlage ist die geänderte Impfverordnung des Bundes. Das Land Niedersachsen hat angekündigt, die Krankenkassen gemäß dieser Verordnung zu beauftragen. „Die Anschreiben sind keine besondere Serviceaktion einzelner Kassen, sondern eine gemeinsame Aktion aller Krankenkassen im Auftrag des Landes. Für die Ersatzkassen ist selbstverständlich, das Land zu unterstützen“, sagte der Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen, Jörg Niemann.

Die Auswahl der Versicherten erfolgt nach einer Auswertung der bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten von Ärzten und Krankenhäusern aufgrund medizinischer Kriterien, die der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene festgelegt hat. Die Kassen übersenden diesen Versicherten dann eine einheitliche Information des Landes.

Die Krankenkassen befinden sich derzeit mit dem Land in Abstimmung zur Vorbereitung der Anschreiben. „Das Land wird dann den Start des Versands festlegen“, sagte vdek-Landeschef Niemann. Versicherte sollten nach entsprechender öffentlicher Ankündigung durch das Land zunächst abwarten, ob ein Schreiben der Krankenkasse eingeht. Damit sollen auch aufwendige Einzelanfragen der Versicherten bei Ärzten und Krankenkassen vermieden werden. Wer nach Abschluss der Versandaktion keine Information bekommen hat, sich aber aufgrund einer Vorerkrankung für impfberechtigt hält, muss sich die Impfberechtigung dann über ein ärztliches Attest bescheinigen lassen.

Die Information der Impfberechtigten mit Vorerkrankung ergänzt Anschreiben des Landes an über 70-jährige Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres Alters impfberechtigt sind.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com