Vergütung der Corona-Impfungen

Ersatzkassen rufen Kassenärztliche Vereinigung zur Mäßigung auf

Die Ersatzkassen weisen die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zurück, die Vergütung für eine Corona-Impfung um 50 Prozent von 20 Euro auf 30 Euro zu erhöhen. „Es ist an der Zeit, zu normalen Maßstäben zurückkehren. Im Zuge der Corona-Pandemie sind diese offenbar zum Teil abhandengekommen“, sagte der Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen, Jörg Niemann. Als Beispiel nannte er den Stundenlohn von 150 Euro für die Tätigkeit niedergelassener Ärzte in Impfzentren, der von vielen Akteuren im Gesundheitswesen als deutlich zu hoch angesehen wurde.

„Die Vergütung für eine Grippe-Impfung liegt bei rund 7,50 Euro. Nimmt man das als Orientierung, ist die Corona-Impfung mit 20 Euro schon sehr gut vergütet“, betonte Niemann. Zudem erfolgten die Zahlungen zusätzlich zum vereinbarten Budget. Der Hinweis der KVN auf die überhöhte Zahlung für die Ausstellung eines digitalen Impfpasses in Höhe von 18 Euro überzeuge wenig, da diese nicht der Maßstab sein könne. Richtig wäre vielmehr, diese Leistung deutlich geringer zu vergüten.

„In der Corona-Pandemie hat es eine Vielzahl von Stützungs- und Schutzmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Leistungsanbieter im Gesundheitswesen gegeben. So wurden etwa ausbleibende Patientenbehandlungen finanziell kompensiert. Vor diesem Hintergrund stünde der KVN Mäßigung bei ihren Vergütungsforderungen gut zu Gesicht“, sagte Niemann.

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