Pflegeheime in Niedersachsen

Eigenanteil der Bewohner steigt auf monatlich 1.807 Euro

Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in niedersächsischen Pflegeheimen ist seit Jahresbeginn um 40 Euro und seit Juli 2020 um 103 Euro auf nunmehr durchschnittlich 1.807 Euro im Monat gestiegen. Damit hat sich der Trend zu einem immer höheren Eigenanteil der Betroffenen fortgesetzt. Dieser ist innerhalb von nur drei Jahren um monatlich 352 Euro und damit gut 24 Prozent gewachsen. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) hin. Die Entwicklung geht in erster Linie zurück auf die deutlich gestiegenen Preise für die pflegerische Versorgung (plus 277 Euro). Hinzu kommen Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

„Die Pflege wird vor allem wegen steigender Personalkosten der Heime teurer. Wenn sich die Gehälter der Pflegekräfte erhöhen, berücksichtigen die Kassen das ausdrücklich bei den Preisverhandlungen, die sie stellvertretend für die Pflegebedürftigen mit den Einrichtungen führen“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Hanno Kummer. „Eine angemessene Bezahlung der Pflegekräfte ist allgemeiner Konsens. Umso wichtiger ist es dann aber auch, die Belastungen der Pflegebedürftigen spürbar zu begrenzen. Die jetzigen Reformpläne der Bundesregierung reichen dazu nicht aus. Die Entlastung eines Pflegebedürftigen in Niedersachsen würde danach im ersten Jahr im Heim durchschnittlich bei gerade mal 33,75 Euro im Monat liegen. Es muss verhindert werden, dass immer mehr Menschen im letzten Lebensabschnitt auf Sozialhilfe angewiesen sind“, betonte er.

Um die Finanzierung zu sichern, sei ein dauerhaft höherer Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung notwendig. Zudem müssten die Bundesländer die Investitionskostenförderung für Pflegeheime übernehmen. So beteiligt sich das Land Niedersachsen bislang nur an den Investitionskosten ambulanter Pflegedienste sowie von teilstationären Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege.

Hintergrund: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Sinn einer Teilkaskoversicherung angelegt. Die Versicherten erhalten bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegegrad vom Gesetzgeber festgelegte, bundesweit einheitliche Beträge aus der Versicherung. Die Differenz zum tatsächlichen Preis eines Pflegeheims müssen sie selber tragen.

Entwicklung der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in niedersächsischen Heimen

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

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