Eine angemessene Entlohnung der Beschäftigten trägt zur Sicherung der Pflege in der Zukunft bei, so der allgemeine Konsens. Die Kranken- und Pflegekassen begrüßen, dass der Gesetzgeber hierbei nun Klarheit geschaffen hat und eine tarifliche oder tariforientierte Entlohnung von Pflegekräften ab September 2022 für Unternehmen verpflichtend wird. Die Kassen haben bereits in der Vergangenheit betont, höhere Personalkosten als Folge von Gehaltssteigerungen durch die Vereinbarung höherer Vergütungen zu refinanzieren. Diese Zusage gilt weiterhin. Die Kassen stehen in laufenden Gesprächen mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zur Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung. Dessen ungeachtet wurden seit den Abstimmungen zur Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen (KAP.NI) auch mit den privaten Unternehmen deutliche Erhöhungen vereinbart: rund zehn Prozent für ambulante Pflegeleistungen und sogar 16 Prozent mehr auf die Wegepauschalen.
Hintergrund Pflegeversicherung
Die Pflege ist vom Gesetzgeber als Teilkaskoversicherung angelegt. Steigende Preise in der Altenpflege gehen damit nicht zulasten der Pflegeversicherung, sondern müssen unmittelbar von den betroffenen Pflegebedürftigen getragen werden: In der stationären Pflege erhöhen sich die Eigenanteile, in der ambulanten Pflege reduzieren sich in der Regel die Leistungen, indem etwa der Pflegedienst seltener kommt.
Kontakt
DIE VERBÄNDE DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN IN NIEDERSACHSEN
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Tel. 0511 / 8701-10012
BKK Landesverband Mitte, Regionalvertr. Nieders., Tel. 0391 5554-157
IKK classic, Tel. 040 / 54003 460014
Knappschaft – Regionaldirektion Nord, Tel. 0511 / 8079-312
SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Tel. 0561 785-16299
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertr. Niedersachsen, Tel. 0511 / 30397-50
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