Gemeinsame Pressemitteilung:

Ambulante Pflege in Niedersachsen - Auseinandersetzung beendet

Mehrzahl der Anbieter und Kassen einigen sich auf neues Vergütungsmodell

Pflegekassen und die weit überwiegende Mehrzahl der Anbietervertretungen ziehen einen Schlussstrich unter die lange währende Auseinandersetzung um die Vergütung der ambulanten Pflege in Niedersachsen. Beide Seiten haben sich als wesentlichen Beitrag dazu auf ein neues Modell verständigt, das die Höhe der Personalkosten eines Dienstes unmittelbar zur Bemessung der Vergütungen heranzieht. Seine Anwendung ist für die Dienste zusätzlich mit Vergütungssteigerungen verbunden.

Im Steuerungsgremium der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) hatten die Vertretungen von Kranken-/Pflegekassen und Anbietern über ein personalkostenzentriertes Modell zur künftigen Vergütungsbemessung in der ambulanten Pflege im Geltungsbereich der Pflegeversicherung verhandelt. Dieses sieht gestaffelte Punktwerte und Wegepauschalen je nach Höhe der tatsächlichen Personalkosten der Pflegedienste vor. Höhere Zahlungen an die Beschäftigten führen damit zu höheren Vergütungen. In einem vereinfachten Verfahren erfolgt die entsprechende Zuordnung für den einzelnen Pflegedienst. Dem Verhandlungsergebnis schließen sich aufseiten der Anbieter der bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste – Landesgruppe Niedersachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen, das Deutsche Rote Kreuz in Niedersachsen, die Caritas in Niedersachsen, die jüdische Wohlfahrt sowie das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.

Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass mit der jetzt erzielten Einigung eine Befriedung der Situation und für die allermeisten ambulanten Pflegedienste eine auskömmliche Refinanzierung der ambulanten Pflege im Geltungsbereich der Pflegeversicherung in Niedersachsen sichergestellt ist.

Da das Modell durch die proportionale Fortführung von Personalkosten und Punktwerten nach oben geöffnet ist, können auch zukünftige Personalkostensteigerungen adäquat abgebildet werden. Das Modell dient daher gleichzeitig der zukunftssicheren Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Tariftreueregelung).

Neben dem personalkostenzentrierten Ansatz gibt es als weitere Säulen der Vergütungsfindung im SGB XI auch weiterhin die gemeinsame Empfehlung und die Einzelverhandlung.

Zitate: Gesundheitsministerin Daniela Behrens:

„Die Einigung von Kassen und Pflegedienstanbietern ist ein gutes und wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Pflege in Niedersachsen. Das neue Modell stellt sicher, dass den Pflegediensten die tatsächlich gezahlten Gehälter der Beschäftigten von den Kranken- und Pflegekassen vergütet werden. Das bedeutet, wer höhere Löhne zahlt, kann sich auf die Erstattung in der Leistungsabrechnung verlassen. Das kommt den Pflegediensten, den Beschäftigen in der Pflege aber natürlich auch den Menschen, die in der Pflege versorgt werden, zugute.“

Thorsten Meilahn, stellv. Vorsitzender des bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste - Landesgruppe Niedersachsen:

„Politik und Gesellschaft haben sich zu Recht immer für höhere Gehälter in der Pflege ausgesprochen. Mit dem neuen Vorgehen versetzen wir die Pflegedienste endlich in die Lage, die bessere Bezahlung der Pflegekräfte zu gewährleisten und gleichzeitig ihre eigene wirtschaftliche Existenz und damit die Versorgung der Patienten zu sichern.“

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen:

„Die nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Versorgungssituation in der Pflege ist eine unserer größten Herausforderungen. Mit dem personalkostenzentrierten Modell zur künftigen Vergütungsbemessung in der ambulanten Pflege lösen wir verantwortungsvoll und partnerschaftlich eine komplexe Fragestellung. Zugleich ist das Modell zukunftsweisend, da es alle gesetzlichen Anforderungen zur Weiterentwicklung enthält.“

Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen und Dr. Gerhard Tepe, Direktor des Landes-Caritasverbandes Oldenburg:

„Wir haben mit diesem weiteren vereinbarten Vergütungsmodell eine gute Basis erzielt, die realen Personalkosten für die Refinanzierung als Bemessungsgrundlage einzubringen. Mit dieser weiteren Form der Vergütungsfindung wollen wir mit vertretbarem Aufwand Planungssicherheit für unsere Einrichtungen schaffen.“

Hanno Kummer, Leiter Landesvertretung, Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V. in Niedersachsen:

„Nach langer Zeit der Auseinandersetzung ist die Situation der ambulanten Pflege in Niedersachsen befriedet. Wir haben jetzt ein geeintes, transparentes und zukunftsfähiges Vergütungsmodell. Das Vergütungsmodell lässt keinen Zweifel daran, dass tarifliche Entlohnungen von Pflegekräften refinanziert werden. Diese Diskussionen gehören endgültig der Vergangenheit an.“

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com