Haushaltshilfe:

vdek sucht in den Landkreisen Goslar und Wittmund sowie Wolfsburg neue Partner für die Vertragsleistung Haushaltshilfe

In weiten Teilen des Landes gibt es eine gute Versorgung der Versicherten mit der Vertragsleistung Haushaltshilfe nach §§ 38, 24h SGB V. Der steigende Bedarf hat nun dazu geführt, dass dafür in den Landkreisen Goslar und Wittmund sowie der kreisfreien Stadt Wolfsburg neue Dienstleister gefunden werden müssen. Dabei werden vor allem Anbieter gesucht, die die Versicherten der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH - Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung bei der Hausarbeit oder Kinderbetreuung unterstützen. Zu übernehmende Tätigkeiten sind u.a.: Wäsche waschen, Mahlzeiten zubereiten, Hausaufgabenbetreuung und weitere Unterstützungsangebote im Alltag. Vertragspartner können Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen sein, zum Beispiel Reinigungsfirmen oder Kinderbetreuungsservices, die sich mit dem Angebot der Haushaltshilfe ein weiteres Geschäftsfeld eröffnen wollen.

Beitrag zur Versorgung der Versicherten leisten

Bisher wird Haushaltshilfe als Krankenkassenleistung in der Regel von ambulanten Pflegediensten ausgeführt, die aber naturgemäß bereits stark durch ihre Kernaufgaben gebunden sind. Um den Betroffenen in einer schwierigen Lebenssituation zu helfen, will der vdek den Anbieterpool erweitern und damit Ersatzkassenversicherten die Möglichkeit bieten, dieses Angebot verstärkt zu nutzen. „Wir rufen geeignete Anbieter auf, sich bei uns zu melden und einen Beitrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten zu leisten“, erklärt Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung in Niedersachsen.

Faire Bezahlung der Dienstleistung nach Tarif

Um eine faire Bezahlung der Dienstleistung zu gewährleisten, orientiert sich die Vergütung der Haushaltshilfen an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes für Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Damit die Qualität der Leistung auch im Rahmen des neuen Vertragsangebots gesichert ist, können Verträge nur mit Leistungserbringern geschlossen werden, deren Leitung eine berufliche Mindestqualifikation mitbringt, wie etwa Haus- und Familienpfleger:in, Hauswirtschafter:in oder Erzieher:in. Die Vertragspartner sind als Leitung ihrer Mitarbeiter:innen verantwortlich. Die Mitarbeiter:innen müssen keine bestimmte Ausbildung vorweisen.

Hintergrund: Anspruch auf Haushaltshilfe nach §§ 38, 24h SGB V

Versicherte erhalten Haushaltshilfe unter anderem dann, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit, ambulanter Operation, Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung aufweist und auf Hilfe angewiesen ist. Der Leistungsanspruch besteht in der Regel maximal für vier Wochen. Unter bestimmten Umständen haben auch Versicherte ohne Kinder Anspruch auf Haushaltshilfe. Generell besteht der Anspruch nur, wenn im Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann.

Potenzielle Vertragspartner aus den Landkreisen Goslar und Wittmund sowie der kreisfreien Stadt Wolfsburg wenden sich für weitere Informationen, etwa zu Vertragsvoraussetzungen und Vergütungsvereinbarungen, an die vdek-Landesvertretung Niedersachsen.

Ansprechpartner: Björn Feldmann
Tel.: 05 11/3 03 97-42
E-Mail: Bjoern.Feldmann@vdek.com
www.vdek.com/LVen/NDS/service/pflege/ haushaltshilfe.html

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com