Landesbasisfallwert 2022

Krankenkassen vereinbaren Vergütungssteigerungen für Krankenhäuser in Niedersachsen

Die Krankenkassenverbände und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft haben sich auf höhere Preise für Krankenhausbehandlungen verständigt. Danach steigt der Preis für eine durchschnittliche Behandlung, der sogenannte Landesbasisfallwert, von bisher 3.739,40 EUR (2021) auf 3.826,15 EUR in diesem Jahr. Das entspricht einem Plus von 86,75 EUR. Der tatsächliche Preis einer Behandlung ermittelt sich dann, indem der aktuelle Landesbasisfallwert mit einem Faktor multipliziert wird, der sich nach dem jeweiligen Behandlungsaufwand richtet. Beispielsweise werden im Jahr 2022 die Implantation einer Hüftprothese mit 8.601 EUR und die neurologische Behandlung nach einem akuten Schlaganfall mit 15.469 EUR vergütet. Insgesamt werden die Krankenkassen damit voraussichtlich rund 5,4 Milliarden EUR nur für die somatischen Krankenhausbehandlungen in Niedersachsen bezahlen. Zusätzlich bekommen Krankenhäuser die Pflegekosten nach individuellem Aufwand erstattet und erhalten darüber hinaus Zuschläge etwa für Hygiene oder Corona-Schutzmaßnahmen.

„Wir freuen uns, ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis mit der Krankenhausgesellschaft erzielt zu haben. Mit der deutlichen Vergütungssteigerung tragen wir unseren Teil zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung unserer Versicherten bei“, hieß es von den Krankenkassenverbänden in Niedersachsen.

Bei der Finanzierung der Krankenhäuser tragen die Krankenkassen die Behandlungskosten, die Länder sind für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen verantwortlich. Während der für die Behandlungskosten maßgebliche Landesbasisfallwert seit seiner Einführung 2005 um 37,4 Prozent gestiegen ist, hat das Land Niedersachsen seine Investitionsfinanzierung seitdem nicht im nötigen Maß erhöht. Das hat zu einer deutlichen Schieflage in der Krankenhausfinanzierung geführt.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

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