Ersatzkassen begrüßen neues Gesetz

„Jeder Patient soll gleich ins passende Krankenhaus kommen“

Die Ersatzkassen in Niedersachsen begrüßen das heute im Landtag verabschiedete Krankenhausgesetz. „Das Gesetz bietet die Chance für eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung, die vorhandene Ressourcen bestmöglich für Patientinnen und Patienten einsetzt“, so Hanno Kummer, Leiter der Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Wichtig sei nun, das Gesetz im Zuge weiterer Verordnungen konsequent umzusetzen.

Unterschiedliche Versorgungsstufen

Positiv bewertet Kummer, dass durch das Gesetz Versorgungstufen eingeführt werden, also Krankenhäuser je nach Behandlungsmöglichkeiten als Maximalversorger, Schwerpunktversorger oder Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung fungieren. „Das ist ein Abschied vom Prinzip ‚Jeder bietet alles an‘ und ermöglicht eine Krankenhausplanung nach Versorgungsbedarf, idealtypisch verbunden mit konkreten Versorgungsaufträgen der Krankenhäuser. Es geht darum, dass jede Patientin und jeder Patient gleich ins jeweils richtige - also zum Behandlungsbedarf passende - Krankenhaus kommt.“

Wichtig ist aus Sicht der Ersatzkassen der im Gesetz enthaltene Verweis auf Qualitätsvorgaben sowie eine jederzeit ausreichende Zahl geeigneter  Ärztinnen und Ärzte.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com