Pflegeheime

Eigenanteile steigen in Niedersachsen auf 1.913 Euro im Monat

Entlastung durch neue Zuschüsse nur bei längerem Aufenthalt
Eigenanteile eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Niedersachsen

Die durchschnittliche Eigenbeteiligung von Pflegeheimbewohnern in Niedersachsen beträgt aktuell 1.913 Euro im Monat. Der entsprechende Betrag ist seit 1. Juli des Vorjahres um 106 Euro gestiegen. Um Pflegebedürftige zu entlasten, sieht der Bundesgesetzgeber seit Jahresbeginn gestaffelte Zuschüsse je nach Aufenthaltsdauer im Heim vor. Für Bewohner mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als einem Jahr werden diese allerdings durch die aktuelle Kostensteigerung bereits mehr als aufgezehrt. Das betrifft hochgerechnet rund jeden dritten Heimbewohner. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) hin.

„Es sind dringend politische Lösungen gefordert, damit Pflegebedürftige nicht noch mehr aus eigener Tasche dazuzahlen müssen“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, Hanno Kummer. Weitere Teuerungen seien durch höhere Gehälter der Pflegekräfte sowie die allgemeinen Preissteigerungen zu erwarten.

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) bekommen Pflegeheimbewohner seit 1. Januar 2022 Zuschüsse zu ihrem Eigenanteil an den Pflegeleistungen im Heim, die je nach Aufenthaltsdauer zwischen fünf und 70 Prozent dieser Kosten liegen. Im Durchschnitt betragen die Zuschüsse in Niedersachsen damit aktuell monatlich 38 Euro im ersten Jahr, 190 Euro im zweiten, 342 Euro im dritten Jahr und 532 Euro ab dem vierten Jahr. Dem steht eine Kostensteigerung von 106 Euro im Vergleich 1. Juli 2022 zum 1. Juli 2021 gegenüber.

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich zusammen aus den eigentlichen Pflegeleistungen, den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Der vdek fordert, dass die Investitionskosten statt durch die Betroffenen durch das Land getragen werden. So ist es auch im Sozialgesetz angelegt.

Hintergrund Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist sozialgesetzlich als Teilkaskoversicherung konzipiert. Sie zahlt dabei einen vom Gesetzgeber festgelegten Fixbetrag für die pflegerische Versorgung, die Differenz zum tatsächlichen Preis einer Einrichtung muss dann von den betroffenen Pflegebedürftigen getragen werden. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft/Verpflegung und die Investitionskosten.

Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Niedersachsen nach Aufenthaltsdauer

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
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