Versorgungslücke geschlossen

Pflege-Unterstützung für Patienten nach Krankenhausbehandlung

Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Pflege angewiesen ist, kann jetzt die so genannte Übergangspflege in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Ersatzkassen in Niedersachsen und die anderen Kassen mit der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft getroffen.

„Es ist gut, dass diese Versorgungslücke geschlossen ist“, so Hanno Kummer, Leiter des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen. „Pflegebedürftige Patienten und Patientinnen haben dadurch die Sicherheit, dass sie nach einer Krankenhausbehandlung nicht auf sich alleine gestellt sind.“

Hintergrund: Der Bundesgesetzgeber hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass pflegebedürftige Patienten nach abgeschlossener Behandlung im Krankenhaus bleiben können und dort die Pflege sichergestellt wird. Diese sogenannte Übergangspflege kommt dann zum Tragen, wenn keine Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen und auch ambulante Pflegedienste keine ausreichenden Kapazitäten haben beziehungsweise keine direkte Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung möglich ist.

„Mit der Vereinbarung auf Landesebene haben wir nun dafür gesorgt, dass die Krankenhäuser für die Übergangspflege eine angemessene Vergütung erhalten und somit diesem neuen Hilfsangebot nichts mehr im Wege steht“, sagt Hanno Kummer vom vdek. Das ändere allerdings nichts an der Tatsache, dass in Niedersachsen primär Kapazitäten für die Kurzzeitpflege fehlen. Deshalb appelliert der vdek an die Träger von Pflegeheimen, entsprechende Angebote zu schaffen.

Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen zur Übergangspflege sind in den Paragrafen 39e und 132m im SGB V zu finden.

 

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com