Krankenhausfinanzierung

Krankenhäuser finanzieren sich, indem die Krankenkassen für die Behandlung der Patienten aufkommen, die Länder für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Landesbasisfallwert

Der Landesbasisfallwert ist seit 2005 Grundlage für die Abrechnung der Patientenbehandlungen. Er entspricht dem rechnerischen Durchschnittspreis aller somatischen Krankenhausbehandlungen und gilt für alle Kliniken im Land gleichermaßen. Zur Abrechnung einer Leistung wird dieser Basiswert mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, dessen Höhe sich nach dem Aufwand der jeweiligen Leistung richtet.

Der Landesbasisfallwert wird zwischen den Krankenkassenverbänden und der Krankenhausgesellschaft jährlich neu vereinbart. Er ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Bei der Bemessung werden nicht nur die allgemeine Lohnentwicklung, sondern auch darüber hinausgehende Tarifsteigerungen an den Krankenhäusern sowie Sonderprogramme wie etwa für Pflegekräfte und Hygienemaßnahmen berücksichtigt. Zusätzlich zum Landesbasisfallwert konnten die Krankenhäuser von 2014 bis 2017 je Leistung einen Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent abrechnen. Von 2017 bis 2019  wurde dieser als sogenannter Pflegezuschlag krankenhausindividuell bis zum Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) fortgeführt. Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus den Fallpauschalen ausgegliedert und separat über krankenhausindividuelle Pflegeentgeltwerte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip vergütet.


Die Bezugsgröße bildet – stark vereinfacht gesagt – die bundesweiten Durchschnittskosten der Krankenhäuser ab. Diese lagen immer unterhalb des Landesbasisfallwertes.

 

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Landesbasisfallwert

Entwicklung des Landesbasisfallwerts für Krankenhäuser in Niedersachsen

2009 - 2024

Krankenhausstrukturfonds

Zur notwendigen Veränderung und Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen wurden die Länder nach gesetzlicher Vorgabe des Bundes seit 2016 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds über einen sogenannten Krankenhausstrukturfonds unterstützt. Die Förderung sollte dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen dienen. Der ersten Strukturfonds war 2016 mit 500 Mio. Euro ausgestattet. Die Verteilung auf die Länder erfolgte nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf Niedersachsen entfielen rund 9,3 Prozent und insgesamt rund 46 Mio. Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel war eine komplementäre Finanzierung des Landes in gleicher Höhe. Niedersachsen hat die Förderung ausgeschöpft und damit eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen eingeleitet. Erste Projekte waren die Konzentration der beiden Krankenhäuser in Delmenhorst (JHD Klinika Deichhorst und Mitte, jetzt Delme Klinikum, die Maßnahme befindet sich im Bau, Grundsteinlegung 2023, Fertigstellung 2026 geplant) und die Konzentration der Geburtshilfe von Diakovere Friederiken- und Henriettenstift zu Henrike am Kinderkrankenhaus auf der Bult (Eröffnung für 2024 geplant).

Die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds wurde in den Jahren 2019 bis 2022 im Umfang von insgesamt 2 Mrd. Euro fortgesetzt. Die Fördermöglichkeiten der Konzentration, Umwandlung und Schließung wurden erweitert um Telemedizinische Netzwerkstrukturen, IT-Vorhaben, integrierte Notfallstrukturen und zusätzliche Ausbildungskapazitäten und können bis Ende 2024 beim BAS beantragt werden. Der Förderanteil für Niedersachsen beträgt rund 177 Mio. Euro. Auch diese Fördersumme wird mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen im Heidekreis (Konzentration Heidekreisklinikum Standorte Soltau und Walsrode, Georgsheil Standorte Emden, Aurich und Norden und somatische Versorgung im Landkreis Diepholz der Standorte Diepholz, Bassum und Sulingen)  vollständig ausgeschöpft.  Außerdem bekommt Niedersachsen (Winsen/Buchholz/Jesteburg) gemeinsam mit Hamburg noch ein gemeinsames Telemedizinisches Versorgungsprojekt gefördert.

Land muss finanzieren

Niedersachsen hat sich auf den Weg gemacht, die Krankenhauslandschaft zu modernisieren. Das ist gut so, denn damit wird eine Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten eingeleitet. Klar ist aber auch, dass die anteilige Finanzierung aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht als Ausfallbürge der Länder herhalten kann. Krankenversicherungsbeiträge sind nach den Regelungen der dualen Finanzierung für die Benutzerkosten (Personal- und Sachkosten) aufzuwenden und von den Krankenhäusern dafür zu verwenden. Weitere Strukturprojekte in Niedersachsen sind avisiert, deren Finanzierung muss das Land übernehmen und zusätzliche Investitionsmittel bereit stellen.

Für die Modernisierung der Krankenhäuser wurde mit dem Krankenhauszukunftsgesetz 2020 ein Krankenhauszukunftsfonds mit einem weiteren Fördervolumen von bis zu 4,3 Mrd. Euro aufgelegt - für moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur inklusive Robotik und Cybersicherheit. Hatte der Förderanteil der Länder beim Krankenhausstrukturfonds noch 50 Prozent betragen, schrumpfte er in diesem Förderprogramm auf 30 Prozent. Insgesamt wurden 723 Anträge im Umfang von rund 297 Mio. Euro für niedersächsische Krankenhäuser beim BAS gestellt (Quelle: Homepage BAS, Stand: 03.07.2023). Niedersachsen hat die für das Land durch das BAS quotierten Mittel in Höhe von rund 278 Mio. Euro nach Antragstellung  der Krankenhäuser verteilt: 80 Prozent der Mittel zum 30.06.2021, 20 Prozent im Nachverteilungsverfahren bis Ende 2021. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass keine Transparenz zum Digitalisierungsgrad einzelner Krankenhäuser vorlag, so dass eine gezielte Förderung mit steuernder Wirkung hätte vorgenommen werden können. Nach der Förderrichtlinie wird davon ausgegangen, dass geförderte Vorhaben bis spätestens zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sind.

Landesmittel

Während die Krankenkassen für die Behandlungskosten ihrer Versicherten aufkommen, ist das Land für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Kliniken zuständig. Dieser Anteil von Landesmitteln am Finanzvolumen der Häuser ist im Laufe der Zeit tendenziell gesunken und deckt nicht einmal die Hälfte des tatsächlichen Investitionsbedarfs. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft geht von einem Investitionsstau in Milliardenhöhe aus. Solange das Land seiner Verpflichtung nicht ausreichend nachkommt, sehen sich die Krankenhäuser gezwungen, Investitionsmaßnahmen aus Mitteln für die Patientenbehandlungen und damit zulasten der Krankenkassenbudgets zu finanzieren.

Das Land hat 2017 ein kreditfinanziertes Sondervermögen für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Mit dem dadurch generierten zusätzlichen Volumen von rund 600 Millionen Euro konnten seit Jahren geplante Maßnahmen durchgeführt werden. Eine nachhaltige Reduzierung oder gar Auflösung des Investitionsstaus ist durch einen solchen Einmaleffekt aber nicht möglich. Dies würde eine dauerhafte und signifikante Anhebung der Landesmittel voraussetzen.

KHInvestitionsquote

Krankenhaus-Fördermittel des Landes

Anteil der Fördermittel des Landes Niedersachsen am Finanzvolumen der Häuser

2000 - 2021