Krankenhausplanung

Das Land Niedersachsen ist wie alle Bundesländer nach § 6 Abs. 1 des bundesweit gültigen Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verpflichtet, einen eigenen Krankenhausplan aufzustellen. Der Plan weist die zur Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Kliniken mit Standort, Fachrichtungen, Bettenzahl sowie Funktionseinheiten aus. Die dort aufgeführten Kliniken sind Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen.

Krankenhausplanungsbehörde ist das Niedersächsische Sozialministerium. Es beteiligt einen Krankenhausplanungsausschusses, dem auch die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen angehören. Der Krankenhausplan wird zwar kontinuierlich fortgeschrieben, wurde aber zuletzt im Jahr 2022 vom Sozialministerium veröffentlicht.

Trends

Die Zahl von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft ist seit 2001 von 80 auf 45 deutlich zurückgegangen. Weniger stark gesunken ist die Anzahl der freigemeinnützigen Krankenhäuser (von 78 auf 64). Demgegenüber stieg die Anzahl der privaten Kliniken um 15 an.

Im Zuge der aktuellen Diskussion um öffentliche Daseinsvorsorge gibt es allerdings auch Forderungen nach einer Rekommunalisierung von Krankenhäusern. Erste Häuser wurden bereits zurückgekauft. Dies schlägt sich allerdings nicht in der Statistik nieder, da diese Häuser in der Regel trotz faktisch kommunaler Trägerschaft durch ausgelagerte Gesellschaften geführt werden. .

Die Zahl der Betten für somatische Behandlungen ist seit 2002 aufgrund sinkender Auslastung um mehr als 20 Prozent zurückgegangen. Demgegenüber ist die Zahl der Betten in Psychiatrien und psychosomatischen Einrichtungen um 30 Prozent gestiegen. Dieser Zuwachs spiegelt einerseits einen höheren Bedarf, vor allem aber auch das wirtschaftliche Interesse der Einrichtungsträger an einer Ausweitung dieses Sektors wider. Träger scheinen davon auszugehen, gerade in diesem Bereich sichere Erträge und hohe Gewinnspannen erreichen zu können.