Ambulante Pflege

Die Pflege durch ambulante Dienste ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, möglichst langfristig ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu führen.

Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Antragsunterlagen zur Zulassung von ambulanten Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Zulassungsverfahren.

Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI

Ambulante Betreuungsdienste erbringen pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Körperbezogene Pflegemaßnahmen werden von ambulanten Betreuungsdiensten nicht erbracht. Die Regelungen des Rahmenvertrages nach § 75 Abs. 1 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung in der jeweils gültigen Fassung sind bindend, soweit sie für Betreuungsdienste zutreffen.

Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Antragsunterlagen zur Zulassung von Betreuungsdiensten nach dem SGB XI. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Zulassungsverfahren.