vdek fordert: Präventionsarbeit muss vor Ort gestaltet werden

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisiert den Entwurf der Bundesregierung zum Präventionsgesetz. „Die geplante Subventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist inakzeptabel“, sagte Sigrid Averesch, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. Konkrete Präventionsarbeit werde vor Ort geleistet und dürfe nicht von Berlin aus gesteuert werden. „Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie gute Präventionsprojekte gestalten.“

So ist in NRW das Projekt „Anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung“ entwickelt worden, mit dem die Gesundheit von Kindern durch Ernährung und Bewegung gefördert wird. Landesweit wurden inzwischen an die 200 Kindertageseinrichtungen zertifiziert und über 800 Erzieherinnen und Erzieher geschult.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig mindestens 0,50 Euro je Versicherten an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Berlin zahlen müssen. Damit soll die Behörde die Kassen bei Präventionsprojekten in sogenannten Lebenswelten, wie Kindergärten und Schulen, unterstützen. Allein für Nordrhein-Westfalen mit über 15 Millionen gesetzlich Krankenversicherten würden 7,65 Millionen Euro im Jahr aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten an die Bundesbehörde in Berlin fließen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung leiste hervorragende Arbeit bei Aufklärungskampagnen, betonte Sigrid Averesch. Präventionsarbeit gehöre aber in die Hände der Selbstverwaltung. Der vdek setzt sich deshalb für eine Korrektur des Gesetzentwurfes ein.

Unterstützung für ihre Position haben die Krankenkassen vom Bundesrat erhalten. Die Länder haben in ihrer Stellungnahme davor gewarnt, Parallelstrukturen aufzubauen. Außerdem schlugen sie vor, den vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen Betrag auf maximal 0,40 Euro zu senken.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag ist für Mitte März geplant. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten.

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Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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