Gesetzliche Krankenkassen in NRW fördern ambulante Hospizdienste mit fast 19 Millionen Euro

Rund 19 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr für die ambulanten Hospizdienste zur Verfügung gestellt. Das sind knapp 1,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nicht nur allein die Fördersumme stieg an. Auch die Zahl der ambulanten Hospizdienste erhöhte sich 2017 von 230 auf 235. Darunter befinden sich 32 Hospizdienste für Kinder.

Die ehrenamtlichen Sterbebegleiter stehen Kranken sowie ihren Angehörigen und Freunden in einer sehr schweren Situation bei. Ihre Unterstützung wird auch immer häufiger gewünscht. Die Sterbebegleitungen stiegen auf rund 11.800 an. Die Zahl der ehrenamtlichen Sterbebegleiter wuchs auf gut 9.800. „Die Sterbebegleiter leisten einen wertvollen Beitrag bei der Betreuung von Schwerkranken und ihren Angehörigen“, dankt Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in NRW, im Namen der gesetzlichen Krankenkassen für dieses Engagement. Damit werde es schwerkranken Menschen ermöglicht, in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld zu bleiben.

In Nordrhein-Westfalen gibt es ein nahezu flächendeckendes Angebot an Hospizdiensten. In Nordrhein kümmern sich 131 ambulante Hospizdienste um Schwerkranke (2016: 127). Sie werden mit rund 10,8 Millionen Euro gefördert. In Westfalen-Lippe gibt es 104 Hospizdienste
(2016: 103). Diese erhielten gut 8,2 Millionen Euro von den gesetzlichen Krankenkassen. Mit dem Geld finanzieren die Hospizdienste die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie die Koordinierung.

Beteiligt sind die AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, der
BKK-Landesverband NORDWEST mit 87 teilnehmenden BKKn, die IKK classic sowie die KNAPPSCHAFT, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Ersatzkassen (BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Höhe des Anteils an der Förderung richtet sich nach der Zahl der Versicherten.

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

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Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
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