Notärztliche Versorgung in Vreden ist und bleibt sichergestellt

Die notärztliche Versorgung für die Bevölkerung in Vreden/Kreis Borken bleibt auch in Zukunft sichergestellt. Das erklärten heute die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände. Dazu stehen sie im engen Dialog mit dem Kreis Borken, der als Träger für den Rettungsdienst nun dafür verantwortlich ist, ein neues Konzept für den Standort Vreden zu erarbeiten. Dies wurde erforderlich, weil der Klinikverbund Westmünsterland in Vreden zum Jahresende den ‚Notarztgestellungsvertrag‘ kündigte.

Um den Rettungsdienst in der Region Vreden zukunftsfähig zu machen, beabsichtigt der Kreis, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dieses Vorgehen ist zur Erstellung der Bedarfsplanung nach dem Rettungsdienstgesetz NRW üblich. Die Gutachter werden sich vor allem mit der Frage beschäftigen, wie die notärztliche Versorgung auch unter wirtschaftlichen Aspekten künftig auszurichten ist. An erster Stelle steht dabei immer die Einhaltung der Versorgungsvorgaben und Hilfsfristen nach dem Rettungsdienstgesetz. Die Erkenntnisse des Gutachtens werden die Krankenkassen dann ergebnisoffen mit dem Kreis Borken beraten.

Dabei ist den Krankenkassen wichtig, dass es nicht nur um einen einzelnen Standort geht, sondern jetzt ein tragfähiges Konzept für die gesamte Region zu erstellen ist. Dabei müssen zum Beispiel auch die rückläufigen Einsatzzahlen bei der notärztlichen Versorgung in Vreden berücksichtigt werden.

Bei einem Notarzteinsatz in Vreden musste der Rettungswagen (RTW) bislang immer erst einen Umweg über das Marienkrankenhaus nehmen, wo der Notarzt zugestiegen ist. Das hat im Einzelfall wertvolle Zeit gekostet. Ab 1. Januar 2020 fährt der RTW, der mit inzwischen hochspezialisierten Notfallsanitätern besetzt ist, im angestrebten, üblichen Rendezvous-Modell, direkt zum Einsatzort und stellt die Erstversorgung deutlich zeitnaher sicher als bisher. Parallel wird, sofern notwendig, wie bisher der Notarzt alarmiert und stößt mit einem zweiten Fahrzeug aus Ahaus oder Stadtlohn zur Einsatzstelle hinzu. Durch die getrennte Anfahrt wird die Einsatzstelle in Vreden in Zukunft sogar eher erreicht als bisher. Das kann bei einzelnen Indikationen durchaus vorteilhaft sein. Damit wird auch die im Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) festgelegte Hilfsfrist von zwölf Minuten in ländlichen Gebieten regelhaft eingehalten bzw. deren Einhaltung verbessert. Hinzu kommt, dass durch den Erhalt der Rettungswache in Vreden, die kürzlich sogar aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände  modernisiert und erweitert wurde, eine schnelle erstmedizinische Versorgung durch die Notfallsanitäter und die Rettungswagen auch weiterhin sichergestellt bleibt. Darauf kann sich die Bevölkerung verlassen.

Eine Neuregelung der notärztlichen Versorgung für Vreden wurde erforderlich, weil das Marienkrankenhaus (Klinikverbund Westmünsterland) die entsprechenden Verträge mit dem Kreis Borken zum 31.12.2019 gekündigt hatte. Dieser Umstand sollte nun als Chance gesehen werden, den Rettungsdienst fit für die Zukunft zu machen und ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht wird. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer guten und wirtschaftlichen medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Notfall unter Berücksichtigung der Hilfsfristen beachtet werden. Dafür werden sich die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände einsetzen. 

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Christian Breidenbach
Pressesprecher
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