KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich über die Fortführung der Förderung für ambulante Operationen

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Fortführung der Zuschläge für die Leistungen des ambulanten Operierens, die über der regulären Vergütung liegen, geeinigt. In den bisherigen Verhandlungen hatten die Vertragspartner keine Einigung erzielen können, da noch rechtliche Fragen zu klären waren. Die Klärung ist inzwischen weitestgehend erfolgt. Deshalb wurde nun im Rahmen von Nachverhandlungen beschlossen, dass die bisher vereinbarten „Punktwertzuschläge“ für ambulante Operationen bis in das Jahr 2022 fortgeführt werden können. Konkret werden für 2021 die Punktwertzuschläge um 1,25 Prozent gesteigert, für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung um den für 2022 geltenden Steigerungsfaktor des Orientierungswertes vorgesehen. Die Fördersystematik wird bis zum Inkrafttreten der auf Bundesebene noch zu beschließenden Reform des Kataloges der ambulanten Operationen nach § 115 b SGB V befristet.

Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, kommentiert das Verhandlungsergebnis im Namen der gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland: „Wir freuen uns, dass die Änderung der aufsichtsrechtlichen Einschätzung nun eine Einigung mit der KVNO zuließ und wir uns über die Fortführung der Förderung des ambulanten Operierens verständigen konnten. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie senden wir damit ein wichtiges positives Signal in unsere Versorgungslandschaft.“

Auch Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, begrüßt die nachträgliche Einigung: „Wir haben nach dem Ende der Honorarverhandlungen im November deutlich gemacht, welche fatalen Auswirkungen der Wegfall der Förderung des ambulanten Operierens für die operierenden Praxen, aber auch für die Patientinnen und Patienten gehabt hätte. Deshalb begrüßen wir, dass die nordrheinischen Krankenkassen nun doch diese wichtige Einigung für die ambulante Versorgung im Rheinland möglich gemacht haben. Die wichtigen offenen Punkte wie eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten und insbesondere das Thema Hygienekosten bleiben gleichwohl auf der Agenda.“

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