Krankenkassen begrüßen Beschlüsse zum Krankenhausgestaltungsgesetz:

Kehrtwende bei der NRW-Krankenhausplanung eingeleitet

Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände begrüßen das heute vom Landtag verabschiedete Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG NRW) ausdrücklich. „Damit wurden die dringend erforderliche Kehrtwende bei der Klinikplanung eingeleitet und gute Voraussetzungen für eine zukunftsfähige, qualitäts- und patientenorientierte Krankenhausstruktur geschaffen, die Digitalisierungschancen berücksichtigt und den Ressourceneinsatz optimiert“, erklärt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, für die gesetzlichen Krankenkassen.

Die durch das KHGG vorgesehenen neuen Gestaltungsmöglichkeiten müssen nach Auffassung der gesetzlichen Krankenkassen vom Land jetzt konsequent genutzt und zeitnah umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse sowie Mindestfallzahlen müssen im Ergebnis dazu führen, dass bestimmte hochspezialisierte Leistungen künftig auch nur noch von klar definierten Kliniken im Land erbracht werden dürfen. „Bislang ist es leider so, dass auch von Krankenhäusern der Grundversorgung viel zu oft komplexe Eingriffe vorgenommen werden, die unter Qualitätsaspekten besser in spezialisierten Einrichtungen erbracht werden sollten“, so Ackermann.

Außerdem ermöglicht die Konzentration von Krankenhausstandorten einen zielgerichteten ärztlichen und pflegerischen Personaleinsatz, höhere Investitionsmittel pro Krankenhausstandort und höhere Qualitätsstandards. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist dabei wichtig, dass auch bei der Bündelung der Leistungen eine flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Regionen weiterhin sichergestellt ist. Die von der KGNW in diesem Zusammenhang heute geäußerten Befürchtungen, dass die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung gefährdet sei, sehen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.

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