Belastung für Pflegebedürftige in NRW erneut gestiegen

Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.7.2023 zeigt auch in NRW erneut einen Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Hier stieg in NRW die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres im Durchschnitt um 200 Euro (2022: 2.540 Euro; 2023: 2.801 Euro). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 219 Euro mehr (2022: 2.532 Euro; 2023: 2.571 Euro). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 177 Euro (2022: 2.164 Euro; 2023: 2.341 Euro) und ab 36 Monaten von 124 Euro (2022: 1.930 Euro; 2023: 2.054 Euro) zu Buche. Damit liegen die Steigerungen gegenüber dem Vorjahr in NRW zwar unter dem Bundesdurchschnitt, jedoch zählen die Eigenanteile in NRW seit Jahren zu den höchsten im Bundesvergleich. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für alle Pflegebedürftigen bei 912 Euro.

Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne

Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist und diese Kosten eins zu eins in den Pflegesatz eingepreist werden müssen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit 1.7.2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.

Bundesländer zu Investitionskostenübernahme verpflichten

„Eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen werden von uns ausdrücklich begrüßt“, sagte Christian Breidenbach, Pressesprecher der vdek-Landesvertretung NRW. „Inakzeptabel ist jedoch, dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen getragen werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, ist das System grundsätzlich in Schieflage.“ Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürfte den Trend nur kurzfristig abmildern, so Breidenbach weiter. „Wir brauchen dringend eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahler lastet. Und das schnell! Der vdek fordert deshalb, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. So könnten die Pflegebedürftigen ad hoc um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlastet werden.”

NRW_vergleich_juli_2022_zu_juli_2023
Pressemitteilung zum Download (18.07.2023) Eigenanteile Pflege NRW

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com