Stationäre Pflege in NRW

Finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt weiter – Bund und Land in der Verantwortung

Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2024 macht deutlich, dass der Anteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen in NRW aus eigener Tasche bezahlen müssen, erneut angestiegen ist. So zahlen die zu Pflegenden in NRW durchschnittlich monatlich einen Eigenanteil von 3.200 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 259 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2023 = 2.941 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.957 Euro, ein Plus von 275 Euro (1.7.2023 = 2.682 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.632 Euro zugezahlt werden – 210 Euro mehr als im Vorjahr (1.7.2023 = 2.442 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung dann dauerhaft2.226 Euro im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 128 Euro (1.7.2023 = 2.098 Euro).

Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2024 in NRW 1.215 Euro/Monat), den Investitionskosten (1.7.2024 in NRW 605 Euro/Monat) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2024 in NRW 1.624 Euro/Monat). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE zahlt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.

Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende in NRW um 605 Euro im Monat entlasten

„Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt auch in diesem Jahr weiter an“, so Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW. „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert. Gegenüber den Vorjahren ist die sind die Investitionskosten um 33 Euro auf nun 605 Euro monatlich gestiegen. Allein die Übernahme dieser Kosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner entlasten.”

Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Ruiss. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden. Zumal nicht einmal sicher sei, dass die Auszubildenden anschließend auch im Pflegeheim arbeiteten. „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Es bleibt abzuwarten, ob Gesundheitsminister Lauterbach mit der angekündigten umfassenden Pflegereform hier auch liefert.” Das würde für die Pflegebedürftigen in Heimen in NRW im ersten Aufenthaltsjahr eine finanzielle Erleichterung von weiteren 178 Euro bedeuten.

10 - NRW_finanz_belastung_nach_aufenthaltsdauer_07_2024
10 - NRW_vergleich_juli_2023_zu_juli_2024

Weitere Informationen

In unseren FAQ finden Sie Informationen zur Aufschlüsselung der Kosten für Pflegeheimbewohnende.

Die Höhe der Eigenbeteiligung für jedes einzelnen Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für Pflegeheime und weitere Pflegeangebote.

Pressemitteilung zum Download (10.07.2024) PM Eigenanteile Stationäre Pflege Juli 2024

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com