vdek-Auswertung „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege“

Pflegeheimbewohnende in NRW müssen immer mehr zuzahlen - Erneute Steigerung gegenüber 2024 um 269 Euro

Die Kosten, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen monatlich stemmen müssen, sind weiter gestiegen. In Nordrhein-Westfalen werden im ersten Jahr durchschnittlich 3.312 Euro Eigenbeteiligung pro Monat fällig. Zwar dämpfen die Zuschüsse der Pflegekassen den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) ab, aber die Entlastung verpufft weitestgehend. So hat sich die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer innerhalb eines Jahres erneut deutlich erhöht.
„Die Kosten in der stationären Pflege steigen stetig, daher ist die Politik aufgefordert, die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten. Die nächste Regierung ist in der Pflicht, die soziale Pflegeversicherung (SPV) nachhaltig zu finanzieren und die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen zu begrenzen “, betont Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW.

Entwicklung der Eigenbeteiligung

Die finanzielle Belastung der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen sind in allen Bereichen gestiegen. Der zu zahlende Betrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Bewohner im Durschnitt 1.250 Euro pro Monat aufbringen, 57 Euro mehr als 2024. Auch die Investitionskosten, die Pflegedürftigen aufgebürdet werden, sind um 34 Euro auf 621 Euro gestiegen. Der durchschnittliche EEE ist im vergangenen Jahr um 387 Euro auf 1.695 Euro gestiegen, dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert. Hier greifen die Zuschüsse der Pflegekassen von 15 Prozent im ersten bis 75 Prozent im vierten Jahr. Im Gesamtergebnis werden Pflegebedürftige in Pflegeheimen in NRW im ersten Jahr mit durchschnittlich 3.312 Euro Eigenbeteiligung belastet, einer Steigerung von 269 Euro im Vergleich zu 2024. Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025.  

Entlastung der Pflegebedürftigen möglich

Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert. „Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen ist aber zu hoch. Daran ließe sich etwas ändern, wenn versicherungsfremde Leistungen nicht mehr auf Pflegebedürftige umgelegt werden “, erklärt Ruiss. Als Sofortmaßnahme fordert Ruiss die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Steuermittel. Diese müssen Pflegebedürftige ebenfalls tragen, obwohl Ausbildung Staatsaufgabe sei. Eine Übernahme dieser Kosten brächte eine weitere Entlastung, ebenso wie die geforderte Rückzahlung der Corona-Mehrkosten, die das System entlasten würde. Auch sollten Investitionskosten nicht den Pflegebedürftigen auferlegt werden. Zudem braucht es langfristige Maßnahmen, um die stetige Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zu stoppen. Dazu gehöre es, die Leistungsbeträge jährlich zu dynamisieren und an volkswirtschaftlichen Kenngrößen auszurichten. Das käme allen Pflegebedürftigen zugute, so Ruiss.
 

10 - NRW_eigenanteile_nach_aufenthaltsdauer_01_2025
10 - NRW_eigenanteile_vergleich_januar_2024_zu_januar_2025
Pressemitteilung zum Download (06.02.2025) Pflegeheimbewohnende in NRW müssen immer mehr zuzahlen

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auf der Fokus-Seite Pflege in NRW.  

Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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