Sozialpädiatrische Zentren
Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sind spezialisierte Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung für die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Sie arbeiten im Auftrag und ausschließlich auf Überweisung niedergelassener Vertragsärzte. Kinder und Jugendliche, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten, sonstigen Therapeuten und den Frühförderstellen behandelt werden können, werden in SPZs behandelt. Charakteristisch für die Arbeit der SPZs ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf medizinischem, psychologischem und pädagogisch-therapeutischem Gebiet, die Einbeziehung der Familien in die Behandlung, die kontinuierliche Betreuung bis ins Jugendalter und die enge Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, den Fördereinrichtungen und dem öffentlichen Gesundheitssystem. In Nordrhein-Westfalen liegen für insgesamt 41 SPZs Vereinbarungen über die Leistungserbringung und zur Vergütung vor (Stand: 15.06.2018).