Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH)
Orientiert am Nutzen für die Patientinnen und Patienten verfolgen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Krankenhausleistungen insbesondere folgende Ziele:
- Vergleichbarkeit von Behandlungsergebnissen, insbesondere durch die Entwicklung von Indikatoren
- Durch signifikante, valide und vergleichbare Erkenntnisse, insbesondere zu folgenden Aspekten, die Qualität von Krankenhausleistungen zu sichern und zu verbessern:
- Ergebnisqualität
- Indikationsstellung für die Leistungserbringung
- Angemessenheit der Leistung
- Erfüllung der strukturellen und sächlichen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen
- die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu stärken
Alle zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr einen Qualitätsbericht zu erstellen (§ 136b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V). Die Veröffentlichung der Qualitätsberichte übernehmen die Krankenkassen in sogenannten Klinik-Suchmaschinen oder Klinik-Suchportalen.
Die Qualitätsberichte dienen vor allem der Information von Versicherten und Patienten über die Qualität und das Leistungsangebot des Krankenhauses. Idealerweise erleichtern sie dem Versicherten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung die Entscheidung, welches Krankenhaus das Richtige für die erforderliche Behandlung ist. Daneben dienen die Qualitätsberichte den Vertragsärzten und Krankenkassen als Orientierungshilfe bei der Empfehlung eines Krankenhauses. Letztlich bieten die Qualitätsberichte den Krankenhäusern Gelegenheit, ihre Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität öffentlich darzustellen.
Was in den Qualitätsberichten steht, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Dazu greift er auch auf Studien und auf die Erfahrungen mit den vergangenen Qualitätsberichten zurück. Eine Herausforderung bei der Festlegung der Inhalte ist einerseits, möglichst umfassend und detailgenau über die Leistungen und die Qualitätsergebnisse der Krankenhäuser zu berichten, andererseits diese Informationen aber auch verständlich aufzubereiten.