Häusliche Krankenpflege (SGB V)

häusliche_pflege_ekm_52020

Jeder Anbieter von Leistungen der häuslichen Krankenpflege bedarf einer vertraglichen Regelung. Dies kann in Form einer Anerkenntnis zu einem der mit den privaten Berufsverbänden oder Wohlfahrtsverbänden bestehenden Rahmenvertrag geschehen. Die wesentlichen Voraussetzungen haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengefasst.

Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:

vdek NRW
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