Beantragung von Fördermitteln

Für die Teilnahme am Förderverfahren gemäß § 39 d SGB V sind alle im Antrag genannten Unterlagen notwendig.
Der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Anlagen müssen vollständig bei der zuständigen Stelle bis spätestens am 30. September 2024 (Ausschlussfrist) ausgefüllt und unterschrieben als PDF-Dokument vorliegen.

Für die Übermittlung der Unterlagen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:

Niklas Jammerzen
Telefon 0231/91771 - 38
E-Mail: Foerderung39d-nrw@vdek.com

Dokumente